Verkehrsrechtsschutz: Sicherheit im Gepäck
Wer viel Auto fährt, sitzt mit einer Rechtsschutzpolice ruhiger hinterm Steuer. Sie verhindert Ärger nach Unfällen oder einem Autokauf nicht. Doch ein Rechtsstreit geht dann nicht ins Geld.
Im vergangenen Jahr ging es nach Kroatien. Dieses Jahr heißt es für Familie Figgel: Italien! Der Süden lockt und traditionell ist die Berliner Familie mit dem Wagen unterwegs. Ärger hat es zum Glück noch nie gegeben. Trotzdem haben Ute und Eric Figgel Verkehrsrechtsschutz.
Das ist vernünftig. Für Menschen, die wie die Figgels lange Touren mit dem Auto erledigen oder beruflich viel am Steuer sitzen, ist der Verkehrsrechtsschutz empfehlenswert. Auf der Straße passiert schnell mal was und besonders bei Ärger im Ausland zahlt sich eine Police aus.
Gibt es dort einen Unfall und muss eine Schadenersatzforderung durchgesetzt werden, geht das kaum ohne Hilfe eines heimischen Anwalts. Nötig werden können zudem noch Übersetzungsleistungen oder der Einsatz eines Anwalts am Urlaubsort.
Ob Ausland oder daheim – unversicherte Fahrer zahlen hier selber. Vom Unfallgegner bekommen sie das Geld in aller Regel nur erstattet, wenn sie sich mit ihren Forderungen auch durchsetzen.
Wann der Rechtsschutz zahlt
Rechtsschutzversicherte haben dieses Risiko nicht. Für sie zahlt die Versicherung, auch wenn sie am Ende nicht Recht bekommen. Sie kommt für Anwalts- und Gerichtskosten auf und zahlt ebenfalls, wenn ein Gutachter notwendig ist, etwa um die Beweislage im Streit um eine Geschwindigkeitsmessung zu verbessern.
Gezahlt wird zudem, wenn um Schmerzensgeld gestritten wird oder eine Behörde das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt. Auch für die Verteidigung im Strafverfahren gibt es Rechtsschutz. Er entfällt nur, wenn der Versicherte eine Straftat vorsätzlich begangen hat. Schutz hat also auch ein Fahrer, der absichtlich bei Rot gefahren ist und sich deshalb vom Anwalt vertreten lässt. Das Ampelvergehen ist keine Straftat.
Der Verkehrsrechtsschutz greift zudem, wenn es zum Streit mit der Werkstatt, dem Verkäufer oder der Leasingfirma kommt. Einen Überblick über den Versicherungsschutz bietet die Tabelle „Wann der Verkehrsrechtsschutz greift“.
Verschiedene Policen im Angebot
Verkehrsrechtsschutz gibt es im Paket mit anderen Rechtsschutzarten oder einzeln. Und je nach Bedarf kann beim Verkehrsrechtsschutz zwischen verschiedenen Varianten gewählt werden. Sie unterscheiden sich vor allem in der Frage, wer und was vom Schutz umfasst ist.
So wird mit einer Fahrzeugversicherung ein einzelnes Fahrzeug versichert. Jeder, der damit unterwegs ist, hat Rechtsschutz. Der Versicherungsnehmer selbst ist darüber hinaus aber versichert, wenn er anderweitig im Verkehr unterwegs ist. Versichern lassen sich mit dieser Policenart auch Flugzeuge oder Boote. Rechtsschutz für den Straßenverkehr gibt es bei dieser Variante im Normaltarif mit 150 Euro Selbstbeteiligung ab 39 Euro.
Daneben gibt es den Fahrerrechtsschutz. Damit ist immer nur der Versicherungsnehmer geschützt, sofern er nicht im eigenen Fahrzeug fährt. Diese Police ist etwa gut geeignet für berufliche Vielfahrer im Dienstwagen und ab 29 Euro zu haben.
Schließlich bieten die Versicherer auch noch eine Familienrechtsschutzversicherung an. Zusätzlich zum darin enthaltenen Fahrzeugschutz sind hier auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers geschützt, etwa wenn sie mit einem Mietwagen unterwegs sind. Das macht die Sache teurer, doch der Rechtsschutz ist sehr weitreichend (siehe Schaubild in „Familien-Verkehrsrechtschutz“).
Geschützt sind bei dieser Variante Kinder, die beim Versicherungsnehmer wohnen und noch keinen eigenen Verdienst haben, und Ehe- oder Lebenspartner, die im Versicherungsschein eingetragen sind. Diesen Schutz gibt es ab 61 Euro.
Sparen mit der richtigen Police
Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir in der großen Tabelle „Verkehrsrechtsschutz“ nur Policen dargestellt, die ein Jahr lang laufen. Mit längeren Verträgen kann man zwar etwas sparen, doch mit kurzen ist ein schneller Versicherungswechsel möglich.
Unterschieden wird in Tarife für „normale“ Angestellte und für Angestellte im öffentlichen Dienst. Diese fahren fast immer günstiger. Für Selbstständige haben die Versicherer wiederum andere, teurere Tarife. Wer fest angestellt ist und nebenher auch frei arbeitet, kann diesen Tarifen aber aus dem Weg gehen. Meist gilt auch für Nebenjobber der Normaltarif. Sie sollten aber vor Abschluss in den Vertragsbedingungen nachsehen, wie viel Nebenverdienst unschädlich ist.
Wer aufs Geld schaut, ist mit einem Selbstbehalt gut beraten, er senkt den Preis. Die Beratung wegen eines Bußgeldes nach einer kleineren Geschwindigkeitsübertretung zahlen Versicherte dann zwar selber. Doch bei kleinem Ärger ist es sowieso oft sinnvoll, die Sache ohne Versicherung abzuwickeln. Wer zu viele Schadensfälle produziert, riskiert den Rausschmiss und hat dann möglicherweise Schwierigkeiten, einen neuen Versicherer zu finden.
Einen Ausweg bieten Versicherer, die in Spalte „D“ einen Punkt haben. Sie verzichten auf den Selbstbehalt, wenn sich die Sache nach der ersten Beratung erledigt hat.
Andere Versicherer wie Advocard, Allianz, Badische und Rechtsschutz Union bieten einen Schadenfreiheitsrabatt. Sie senken den Selbstbehalt oder verzichten ganz darauf, wenn der Versicherte die Police längere Zeit nicht in Anspruch nimmt.
Der heiße Draht zum Anwalt
Weit verbreitet ist mittlerweile der Telefonservice der Versicherer. Fast überall können Kunden mit Problemen rund um Verkehr und Fahrzeug telefonisch um Rat fragen. An der Strippe sind dann Anwälte, die vom Versicherer bezahlt werden.
Häufig gibt es Telefonrat sogar in allen Rechtsfragen, also nicht nur zum Thema Verkehr. Wer hier was bietet, haben wir in der großen Tabelle „Verkehrsrechtsschutz“ gekennzeichnet.
So ein Rat ist aber mit Vorsicht zu genießen. Den Gang zum Anwalt ersetzt er meist nicht. Oft sind die Probleme viel zu kompliziert, um am Telefon abgehandelt zu werden. Zudem setzen die Versicherer die Hotlines als Marketinginstrument ein. Haben sie den Kunden erst einmal an der Strippe, empfehlen sie gerne gleich noch ihre „Vertrauensanwälte“.
Diese arbeiten zu günstigeren Konditionen. Die Versicherer sparen dann. Ob sich die empfohlenen Anwälte vielleicht nicht nur dem Mandanten, sondern auch dem Versicherer verpflichtet fühlen, weiß man nicht. Wer hier Zweifel hat, sollte sich seinen Anwalt lieber selber aussuchen.
Auf die Bedingungen achten
Die Versicherer gestalten ihre Policen unterschiedlich. Wer mit welchen kundenfreundlichen Bedingungen aufwarten kann, haben wir in der Tabelle „Verkehrsrechtsschutz“ dargestellt. Dementsprechend finden sich in den „Top-5-Listen“ nur Angebote von Versicherern, die auch genügend positive Merkmale aufweisen.
- Auslandsreise. So versichern manche die Fahrt ins Ausland nur, wenn es sich um eine Urlaubsreise handelt. Andere – in der Tabelle in der Spalte „H“ gekennzeichnet – sind großzügiger. Hier sind auch dienstliche Auslandsfahrten versichert.
- Autokauf. Auf den Buchstaben „J“ (Wartezeit) sollte schauen, wer kürzlich ein Fahrzeug gekauft oder geleast hat und sich nun vor kostspieligem Ärger wegen Mängeln oder fieser Klauseln fürchtet. Wer einen Anbieter mit einem halben Punkt in der Spalte „J“ wählt, hat in solchen Rechtsfragen nur dann sofortigen Schutz, wenn es um Neuwagen geht. Versicherer mit einem vollen Punkt hingegen helfen auch dann ohne Wartezeit, wenn es um Gebrauchtwagen geht.
Wurde der Wagen vor dem Abschluss der Police gekauft, ist es mit dem Wartezeit-Check aber nicht getan. Manche Versicherer zahlen nicht, wenn sich später am Wagen ein Mangel zeigt und Streit mit dem Verkäufer finanziert werden muss. Sie argumentieren, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden habe. Zu diesem Zeitpunkt bestand die Versicherung aber noch nicht. Folglich wollen sie nicht zahlen und nennen das „Vorvertraglichkeit“.
Andere Versicherer sind nicht so streng. Sie schauen nicht auf den Zeitpunkt von Kauf oder Leasing, sondern darauf, wann das Problem zutage tritt. Bleibt der Wagen also nach Abschluss der Police liegen, zahlen sie, auch wenn der Mangel schon beim Kauf im Wagen schlummerte. Versicherer, die diese kundenfreundliche „Folgeereignistheorie“ anwenden, haben einen Punkt in der Spalte „F“.
- Parkverstöße. Ein Knöllchen bekommt jeder mal und meist zu Recht. Viele Versicherer zahlen hier deshalb nicht. Nur Concordia, Gerling, HDI, Roland und ADAC helfen auch bei Halte- und Parkverstößen (Spalte „C“).
- Ombudsmann. Gibt es Streit mit dem Versicherer, ist guter Rat teuer. So etwas ist nie versichert. Doch mittlerweile sind fast alle Versicherer im „Verein Ombudsmann“. Das heißt: Ist strittig, ob für einen Rechtsfall Versicherungsschutz besteht oder nicht, können Versicherte dem Ombudsmann diese Frage vorlegen und er entscheidet. Für Kunden ist das kostenlos und für den Versicherer bis zu einem Streitwert von 5 000 Euro verbindlich. Kunden aber können anschließend immer noch klagen.
- Große Familie. Wer wie Familie Figgel große Kinder hat, sollte schließlich auch auf die Spalte „G“ achten. Bei Versicherern, die dort einen Punkt haben, kann man mit einer Familienpolice richtig Geld sparen, wenn die Kinder flügge werden.
Wenn Tochter Josephine Figgel im kommenden Jahr ihren Führerschein macht, wird sie über die elterliche Police dank des „G“ auch im eigenen Auto versichert sein, solange sie noch zu Hause wohnt und nicht berufstätig ist.
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