Von außergewöhnlichen Belastungen wie eigenen Ausgaben für Ärzte, Kuren und Brillen zieht das Finanzamt so viel als zumutbare Belastung ab:
Steuerzahler
Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn dieser so hoch ist
bis 15 340 Euro
bis 51 130 Euro
über 51 130 Euro
Alleinstehende ohne Kinder
5
6
7
Ehepaare ohne Kinder
4
5
6
Alleinstehende/ Ehepaare mit ein oder zwei Kindern
2
3
4
Alleinstehende/ Ehepaare mit drei oder mehr Kindern
1
1
2
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich aus der Differenz zwischen steuerpflichtigen Einnahmen und Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Von Kapitaleinnahmen gehen außerdem Sparerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag ab.
Mit Kindern, für die es im Jahr mindestens einen Monat Kindergeld oder Kinderfreibeträge (ganz oder zur Hälfte) gab.