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Ausgaben für die Gesundheit

08.12.2009

Von außergewöhnlichen Belastungen wie eigenen Ausgaben für Ärzte, Kuren und Brillen zieht das Finanzamt so viel als zumutbare Belastung ab:

Steuerzahler Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn dieser so hoch ist Fußnote
bis 15 340 Euro bis 51 130 Euro über 51 130 Euro
Alleinstehende ohne Kinder 5 6 7
Ehepaare ohne Kinder 4 5 6
Alleinstehende/
Ehepaare mit ein oder zwei Kindern
Fußnote
2 3 4
Alleinstehende/
Ehepaare mit drei oder mehr Kindern
Fußnote
1 1 2
  • Fußnote 1 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich aus der Differenz zwischen steuerpflichtigen Einnahmen und ­Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Von Kapital­einnahmen gehen außerdem Sparerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag ab.
  • Fußnote 2 Mit Kindern, für die es im Jahr mindestens einen Monat Kindergeld oder Kinderfreibeträge (ganz oder zur Hälfte) gab.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: