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30.03.2010
Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten kürzt das Finanzamt um die zumutbare Belastung in der Tabelle und erkennt den Rest an. Ein Single mit Einkünften von 30 000 Euro bekommt 1 800 Euro (6 Prozent) abgezogen.
2,00 Euro