Rechtsschutzversicherung: Mit breiter Brust
Eine Rechtsschutzversicherung macht gelassener. Doch viele Policen sind drastisch teurer geworden. Mit den richtigen Verträgen können sich Kunden aber immer noch günstig für Rechtsstreitigkeiten wappnen.
Von wegen „typisch deutsch“. Rechtsschutz ist eine französische Erfindung. 1917 fanden sich in Le Mans Rennfahrer zusammen, weil sie das Kostenrisiko von Rechtsstreitigkeiten rund um ihre Autoleidenschaft gemeinsam schultern wollten.
Die Idee von der Rennstrecke hat Schule gemacht. Rund 90 Jahre später bieten in Deutschland über 40 Unternehmen Rechtsschutzversicherungen an. Die Policen sind beliebt, obwohl sie nicht zu den wichtigsten Versicherungen zählen.
Eine private Haftpflichtversicherung, Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit und die Altersvorsorge gehen vor. Dennoch zahlen die Deutschen jährlich fast 3 Milliarden Euro, um sich ohne Angst vor Kosten wehren zu können.
Die Versicherer bieten große Pakete mit Versicherungsschutz für viele Lebensbereiche an. Doch weniger ängstliche Naturen, die viel Auto fahren, könnten sich auf eine Verkehrspolice beschränken. Sie hilft ihnen bei Streit nach dem Autokauf oder in einem Prozess nach einem Unfall.
Mitarbeiter in Krisenbranchen brauchen Arbeitsrechtsschutz, denn vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jeder seine Kosten, auch wenn er gewinnt.
Policen für Wohneigentümer und Mieter gibt es ebenfalls einzeln, doch sie sind teuer. Wer diesen Schutz haben will, sollte ihn lieber als günstigen Zusatz zum Privatrechtsschutz hinzubuchen.
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bekommen all diese Versicherungen, wie so oft, billiger. Beispiel Debeka: Angestellte bezahlen dort 241 Euro für ein Paket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz mit 150 Euro Selbstbehalt. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zahlen dafür 168 Euro. Selbstständige müssen 180 Euro berappen und haben dabei weder Schutz im Verkehr noch bei ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Preise häufig verdoppelt
Auf den ersten Blick sind Rechtsschutzpolicen kompliziert. Doch hat man das Prinzip verstanden, ist es ganz einfach:
Die Vertragsbedingungen enthalten klar definierte Leistungen wie Schadenersatz- oder Vertragsrechtsschutz. Diese Leistungen kommen jedoch nur bei Ärger in dem Lebensbereich zum Tragen, für den der Kunde sich versichert hat.
Der Besitzer einer Verkehrspolice genießt Schutz bei Streit um Schadenersatz oder Vertragsrecht, aber nur, wenn es sich um das Auto oder den Verkehr dreht.
Der Vertragsrechtsschutz in einer Privatrechtspolice deckt Ärger beim Waschmaschinenkauf ab, Mängelstreit nach dem Autokauf aber nicht.
Ist der Streit des Kunden von der Police gedeckt, zahlt der Versicherer, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Er übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, die Auslagen für Sachverständige und Zeugen und die Kosten des Gegners, wenn die Sache verloren geht. Er zahlt auch für ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren.
Doch die Versicherer wollen immer mehr Geld. Viele haben etwa den Preis für Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige bei Neuverträgen in den letzten vier Jahren mehr als verdoppelt.
Als Grund müssen stets die gestiegenen Anwaltshonorare herhalten, die in manchen Rechtsgebieten sicher für Mehrkosten sorgen, seit der Gesetzgeber 2004 das Gebührenrecht geändert hat. Doch manche Anbieter kommen auch mit moderaten Erhöhungen aus, so zum Beispiel Allianz, Badische, DAS, DMB Rechtsschutz, Karlsruher und Örag.
Wer aktuell die besten Angebote macht, haben wir in der Tabelle auf Seite 20 gelb markiert. Wieder einmal dabei die WGV der Preisbrecher, obwohl auch sie teurer geworden ist. Hier gibt es Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige mit 150 Euro Selbstbehalt für runde 100 Euro jährlich. Auch Badische, Concordia und DEVK haben günstige Preise.
So gibt es günstigen Schutz
Wer sparen will, schaut auf den Preis. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten.
Selbstbehalt. Ein Selbstbehalt senkt den Preis. Die Versicherer bieten häufig die Möglichkeit, einen Selbstbehalt von 150 Euro zu vereinbaren. Bei einigen Versicherern wie Allianz oder Deurag können die Kunden die Höhe aushandeln, bei anderen haben sie die Wahl zwischen 150 Euro, 250, 500 oder 1 000 Euro.
Schadenfreiheitsrabatt. Beim Rechtsschutz gibt es nun Schadenfreiheitsrabatte wie in der Autoversicherung. Advocard, Badische, Örag und Rechtsschutz Union reduzieren den Selbstbehalt, wenn Versicherte den Schutz eine gewisse Zeit lang nicht in Anspruch nehmen. Die Advocard senkt zudem den Preis der Police, wenn der Kunde keinen Selbstbehalt vereinbart hat.
Keine Ratenzahlung. Günstiger fährt, wer den Beitrag jährlich und nicht quartalsweise zahlt. Sonst kostet der Schutz je nach Anbieter bis zu 5 Prozent mehr.
Lange Verträge. Wer sicher ist, dass er seinem Anbieter treu bleibt, auch wenn es anderswo günstiger sein sollte, kann mit langer Vertragsbindung Geld sparen. Bei manchen Anbietern senkt ein Fünfjahresvertrag den Preis um 5 Prozent, bei Allianz und R + V sind es sogar 10 Prozent.
Feilschen. Auch wenn im Prospekt nichts von Rabatt steht: Feilschen lohnt sich häufig – zum Beispiel bei der Advocard.
Einiges ist besser geworden
Rechtsschutz ist jetzt teurer. In einigen Punkten ist er aber auch besser als früher.
Mediation. Inzwischen unterstützt rund die Hälfte der Versicherer ihre Kunden, wenn sie statt eines Gerichtsverfahrens die Mediation wählen. Hier bekommen Streitende kein Urteil, sondern sie werden angeleitet, eine Lösung zu finden.
Klappt das, hält der Rechtsfriede meist länger, als wenn eine Partei ein Urteil schlucken muss. Mediation ist stets sinnvoll, wenn die Streitenden weiter miteinander auskommen müssen wie zum Beispiel Nachbarn. Wer die Möglichkeit einer Mediation wichtig findet, sollte beim Versicherer nachfragen. Meist gibt es den Betrag, den es für einen Prozess in erster Instanz gegeben hätte. Manche Versicherer bestehen aber darauf, dass der Mediator zugleich auch Anwalt ist.
Leider bezahlen die Versicherer noch nicht in jenen Fällen die Mediation, in denen sie am sinnvollsten wäre: im Familien- oder Erbstreit. Hier bieten sie fast nur Beratungsrechtsschutz an. Die Tätigkeit eines Mediators zählt aber nicht als Beratung.
Internet. Immer mehr Versicherer zahlen wie die günstige WGV, wenn es nach einem Internetgeschäft zum Streit kommt. Selbst wenn ein Gericht außerhalb Europas darüber verhandelt, gibt es Unterstützung bis zur Versicherungssumme für Auslandsstreitigkeiten. Das sind je nach Anbieter zwischen 25 000 und 155 000 Euro. Nur die Badische begrenzt die Deckungssumme auf 5 000 Euro.
Ausland. Der Rechtsschutz für Streit im Ausland ist weiter gefasst als früher. Viele Versicherer machen keinen Unterschied mehr, ob Kunden beruflich oder privat auf Reisen sind. Fast alle wollen aber nicht zahlen, wenn der Aufenthalt länger als sechs Wochen dauert. Nur einige Anbieter wie Auxilia, Deurag, Karlsruher, Neue Rechtsschutz und Rechtsschutz Union machen keine Einschränkungen.
Ombudsmann. Als effizient für Kunden, die mit ihrem Rechtsschutzversicherer streiten, hat sich der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft erwiesen. Auch wenn er von den Versicherern bezahlt wird, entscheidet er immer wieder kundenfreundlich, wenn es darum geht, was ein Versicherer zahlen muss und was nicht. Sein Schlichtungsspruch wird nun von fast allen Unternehmen akzeptiert. Was der Ombudsmann in Streitigkeiten bis zum Umfang von 5 000 Euro entscheidet, ist für sie verbindlich.
Kunden können dann aber immer noch gegen den Versicherer klagen.
Wann der Rechtsschutz greift
Tatsächlich kommt es häufiger vor, dass sich Kunde und Versicherer streiten. Meist geht es darum, wie viel der Anwalt berechnen darf. Dieser Fall ist für die Versicherten nicht so schlimm, denn oft regelt das der Anwalt direkt mit dem Versicherer.
Unangenehm wird es aber, wenn der Versicherer nicht zahlt, weil er meint, es liege kein Versicherungsfall vor. Versicherte können das oft nicht verstehen. Das Kleingedruckte ist kompliziert.
Ein Versicherer muss zum Beispiel im Erb- oder Familienrecht nur Beratungsrechtsschutz gewähren, wenn ein „Ereignis“ vorliegt. Doch was gilt als Ereignis?
Ein Ereignis ist zum Beispiel ein Todesfall, der Erbschaftsfragen aufwirft. Will jemand dagegen mit anwaltlicher Hilfe seinen Nachlass regeln, liegt kein Ereignis vor und der Versicherer muss nicht zahlen.
Ähnlich ist es im Familienrecht. Wer überlegt, sich vom Partner zu trennen, muss die Anwaltsberatung selbst bezahlen. Anders ist es , wenn der Gatte oder die Gattin gerade auszieht.
Schwierig kann es auch im Arbeitsrecht werden. Zahlt der Versicherer die Anwaltsberatung, wenn der Chef eine Abfindung anbietet? Oder muss erst die Kündigung auf dem Tisch liegen? Hier blockten Versicherer lange Zeit ab, obwohl das Bedürfnis nach fachkundigem Rat bereits beim Abfindungsangebot auf der Hand liegt.
Der Ombudsmann hat inzwischen klar gemacht, dass die Versicherer zahlen sollten. Bis auf Ausnahmen wie Arag, Medien oder die Itzehoer, die sich die Einzelfallprüfung vorbehalten, bieten nun die meisten Versicherer Rechtsschutz. Sie zahlen für die Beratung, wenn der Chef klar sagt, er werde dem Mitarbeiter kündigen, falls er die Abfindung nicht akzeptiert. Sonst ist es kein Versicherungsfall.
Die Kunden können sich nicht für alle Fälle versichern. Rechtsschutz rund um den Hausbau bietet kein Versicherer an, Lücken gibt es auch im vorgerichtlichen Streit. Viele Versicherer gewähren Verwaltungsrechtsschutz, wenn Kunden sich mit einer Behörde vor Gericht streiten. Doch die Kosten im vorgeschalteten Verwaltungsverfahren übernehmen sie nicht.
Ausnahmen gibt es nur in Verkehrsangelegenheiten wie bei einem Führerscheinentzug, wenn Kunden Verkehrsrechtsschutz haben.
Ebenfalls ohne Schutz stehen Kunden fast immer da, wenn sie sich beim Streit mit Steuer- oder Sozialbehörden vom Anwalt helfen lassen wollen. Nur Allrecht, Itzehoer und ADAC (beschränkt auf Kfz-Angelegenheiten) springen hier im Steuerrecht ein, auch wenn die Sache noch nicht vor Gericht ist.
Im Sozialrecht sind nur Rechtsschutz Union und wieder Allrecht und Itzehoer großzügig. Die VGH zahlt bis 400 Euro.
Wenige helfen bei Parkverstößen
Eine weitere Enttäuschung lauert im Verkehrsrechtsschutz: Kaum ein Versicherer hilft, wenn sich Versicherte gegen Knöllchen wehren. Parkverstöße decken nur die Policen von Concordia, HDI, Roland und ADAC. Versicherer VGH zahlt nur bei Geldbußen ab 40 Euro.
Rechtsschutzversicherer bewahren ihre Kunden auch nicht vor Schadenersatzforderungen. Sie helfen ihnen nur, eigene Forderungen durchzusetzen.
Nach einem Autounfall ist das kein Problem, hier kümmert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter haben muss. Will aber der Nachbar Geld, weil er meint, man habe seinen Zaun beschädigt, stehen Versicherte alleine da, wenn sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, die sich um die Abwehr des Anspruchs kümmert.
Halben Schutz gibt es im Erb- und Familienrecht. Hier zahlen die Versicherer die Anwaltsberatung. Geht eine Trennung oder ein Erbstreit vor Gericht, gibt es nichts. Nur die Arag macht ein Angebot für Scheidungs- und Unterhaltsfälle. Es ist – wen wundert es – sehr teuer.
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