Rechtsschutzversicherung: Mehr gute Tarife
10.01.2012
Mit einer Rechtsschutzversicherung unterm Kissen schlafen viele Menschen ruhiger: Der Versicherer übernimmt Anwalts- und Verfahrenskosten für viele Rechtsstreitigkeiten. Finanztest hat 54 Angebote verglichen. Fazit: Die Versicherer bieten wieder mehr gute Tarife – fast die Hälfte der Angebote schaffte ein Gut. Doch selbst die besten Angebote im Test helfen nicht bei jedem Streit.
Gute Rechtsschutzversicherungspakete
Getestet hat Finanztest die Kombipakete der Versicherer für den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz plus den Baustein Mietrechtsschutz. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bekommen die Angebote oft etwas billiger. Mit gut abgeschnitten hat etwa der Tarif Premium des Versicherers DAS, der Tarif Rundum Sorglos von HDI Direkt und der Tarif Rundum Sorglos der Versicherungsgesellschaft HDI-Gerling. Diese Versicherungspakete kosten zwischen 342 und 403 Euro pro Jahr. Allerdings gibt es auch gute Angebote, die nur leicht schlechter sind, aber mehr als 100 Euro billiger. Sparen können Kunden auch, indem sie nur schmalere Versicherungspakete abschließen. Verkehrs- oder Mietrechtsschutz etwa sind einzeln erhältlich und kosten jeweils meist weniger als 100 Euro Beitrag pro Jahr.
Gute Angebote helfen nicht erst vor Gericht
Ein guter Tarif unterscheidet sich von schlechteren Angeboten vor allem durch den Umfang des Rechtsschutzes: Mit einem guten Tarif bekommen Kunden zum Beispiel schon die Kosten für den Anwalt bezahlt, wenn dieser ihnen beim Widerspruch gegen die Entscheidung einer Sozial- oder Finanzbehörde hilft. Die meisten Angebote, die Finanztest nur als befriedigend oder schlechter beurteilt hat, decken die Anwaltskosten in solchen Fällen erst ab, wenn die Sache vor Gericht geht. Erfreulicherweise gibt es im Vergleich zum Vortest aus dem Jahr 2009 nun wieder mehr Tarife, in denen wenigstens zum Teil Anwalts- und Gerichtskosten von Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen versichert sind. Auch das bieten fast nur gute Tarife.
Versicherung mit vielen Ausnahmen
Klar sollte aber sein: Eine Rechtsschutzversicherung bietet keinen Komplettschutz – auch wenn der Tarif „Rundum Sorglos“ heißt. Das Kleingedruckte ist gespickt mit Leistungsausschlüssen. Kostenträchtige Streitigkeiten rund um den Bau eines Hauses etwa sind meist komplett ausgeschlossen. Was bei Versicherungskunden ebenfalls immer wieder für Überraschung sorgt: Die Versicherer zahlen auch nicht für Streitigkeiten, die ihren Ursprung in der Zeit vor Abschluss des Rechtsschutzes haben. Wer etwa Schimmel in seiner Wohnung entdeckt und für einen Streit um die Mietminderung gerüstet sein möchte, erlebt eine Enttäuschung. Ist das Problem bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, wird ihm die Police für diesen Fall nicht helfen.
Besser Angebot mit Selbstbehalt abschließen
Finanztest rät Kunden, einen Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro zu vereinbaren. Sie bekommen dann nicht die gesamten Anwaltskosten ersetzt, sondern müssen 150 Euro selbst tragen. Ohne diesen Selbstbehalt kostet ein Vertrag im Schnitt rund 100 Euro mehr pro Jahr. Auch wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, verlangen die Versicherer ihn nicht in jedem Fall. Viele verzichten zum Beispiel darauf, wenn der Kunde nur eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nimmt. Sparen können Kunden auch, indem sie ein schmaleres Versicherungspaket abschließen.
Versicherer lotsen Kunden zum Partneranwalt
Neu ist die Entwicklung, dass einige Rechtsschutzversicherer auch dann auf den Selbstbehalt verzichten, wenn der Kunde nicht zu einem Anwalt seiner Wahl, sondern zum Partneranwalt des Versicherers geht. So handhaben es zum Beispiel Roland und Jurpartner in der Familien- und Erbrechtsberatung. Bei der Huk-Coburg sinkt der Selbstbehalt im Laufe der Jahre auf null. Braucht der Kunde dann doch einen Rechtsbeistand und akzeptiert er den vom Versicherer empfohlenen Anwalt, wird er nicht auf einen höheren Selbstbehalt zurückgestuft. Wer bereits eine vertrauensvolle Beziehung zu einem Anwalt hat, sollte sich jedoch durch Vergünstigungen beim Selbstbehalt nicht zu einem ihm unbekannten Rechtsvertreter lenken lassen.
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