Rechtsschutz-Versicherung: Recht und billig
Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Wohl dem, der dann eine Rechtsschutzversicherung hat. Ob und was die Versicherer zahlen, hängt aber von der Police ab. Wir haben die Angebote von 33 Gesellschaften unter die Lupe genommen und zeigen, was sie bieten – und was sie kosten.
Das Auto war weg, abgeschleppt. Tina Moroff wusste nicht, was sie beim Parken falsch gemacht hatte. Im Bußgeldbescheid hieß es, sie habe ihren Smart in einer scharfen Kurve abgestellt und so den fließenden Verkehr behindert. Das sollte 25 Euro Bußgeld und 137 Euro fürs Abschleppen kosten.
Die junge Frau sah das nicht so wie die Polizei und ging zum Anwalt. Auch der hatte Zweifel an der Entscheidung der Behörde und riet ihr, dagegen vorzugehen. Das Verfahren läuft nun.
Um die Kosten für den Anwalt und vielleicht sogar für ein Gerichtsverfahren macht sich Tina Moroff keine Sorgen. Sie hat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für ihren Smart.
Ohne Versicherung hätte sie wohl nach einem erfolglosen Widerspruch das Handtuch geworfen und Bußgeld und Abschleppkosten akzeptiert.
Schutz für verschiedene Bereiche
Rechtsschutzversicherungen bezahlen für einen Rechtsstreit. Sie übernehmen zum Beispiel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige und – wenn der Versicherte den Prozess verliert – die Kosten des Gegners.
Das Angebot ist in Rechtsbereiche aufgeteilt wie Verkehrsrecht, Privatrecht, Berufsrecht und Mietrecht. Der Kunde kann, muss aber nicht die Rechtsbereiche kombinieren. Welche Leistungen die verschiedenen Angebote enthalten, zeigt die Tabelle „In welchen Fällen...“.
Tina Moroff hat beim ADAC lediglich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Die übernimmt beispielsweise die Kosten, wenn der Kunde Schadenersatzansprüche nach einem Unfall einklagt oder – wie Frau Moroff – gegen ein Bußgeld vorgeht.
Für Arbeitnehmer interessant ist der Berufsrechtsschutz. Denn wer mit dem Chef vor dem Arbeitsgericht streitet, muss in jedem Fall in der ersten Instanz seine Prozesskosten selbst tragen – selbst wenn er vor Gericht gewinnt. Berufsrechtsschutz gibt es allerdings nur im Paket mit anderen Leistungen.
Das Rundum-sorglos-Paket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz gibt es am günstigsten bei der WGV und bei der Badischen. Das ist ein Ergebnis unseres Tests. Der Normaltarif kostet bei der WGV 170 Euro, bei der Badischen 188 Euro für ein Jahr und ohne Selbstbehalt (siehe Tabelle „Rechtsschutz in allen Variationen...“).
Wer auch noch den Mietrechtsschutz dazunimmt, zahlt bei der WGV 31 Euro (bei 150 Euro Selbstbehalt) und bei der Badischen 49 Euro (ohne Selbstbehalt) mehr im Jahr.
Als Einzelpolice ist der Mietrechtsschutz in der Regel deutlich teurer als im Kombiangebot mit dem Privatrechtsschutz. Bei der Badischen zum Beispiel kostet diese Einzelpolice 95 Euro (ohne Selbstbehalt), also fast das Doppelte. Deshalb haben wir die Einzelpolicen für Mietrechtsschutz gar nicht in die Tabelle aufgenommen.
In den nächsten Jahren könnten die Beiträge für Rechtsschutzversicherungen steigen. Denn im Sommer ändern sich die Anwaltsgebühren. Die Branche hat angekündigt, die Kostenentwicklung zu beobachten.
Sparen mit Selbstbeteiligung
Durch eine Selbstbeteiligung können Kunden ihre Beiträge reduzieren. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro kostet zum Beispiel der Komplettschutz für Privat-, Berufs- und Verkehrsrecht bei der WGV im Jahr 50 Euro weniger Beitrag.
Einige Versicherer wie die Debeka oder die Huk bieten sogar nur Verträge mit Selbstbeteiligung. Meistens müssen sich die Kunden hier mit mindestens 150 Euro pro Fall beteiligen.
Es gibt auch Angebote mit höheren oder mit niedrigeren Selbstbeteiligungen und bei manchen Anbietern können Kunden sie aushandeln.
Vorher sollten sie aber genau prüfen, wann der Eigenanteil fällig wird. Denn wenn aus einem Sachverhalt mehrere Streitigkeiten entstehen, dann verlangen einige Versicherer die Selbstbeteiligung jedes Mal neu.
Unterschiede im Detail
Versicherungen verschiedener Anbieter für denselben Rechtsbereich können sich im Detail in ihren Leistungen unterscheiden. Denn die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, die der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft entworfen hat, sind für die Versicherer nicht verbindlich.
Tina Moroff hatte zum Beispiel Glück, dass sie ihren Verkehrsrechtsschutz beim ADAC abgeschlossen hat. Denn nur ADAC, Concordia, HDI und Roland gewähren Verkehrsrechtsschutz für Halte- und Parkverstöße im ruhenden Verkehr. Die anderen schließen diese Fälle aus. Vor Vertragsschluss studieren Kunden deshalb besser das Kleingedruckte, wenn sie auf ganz bestimmte Dinge Wert legen.
Neu ist bei einigen Anbietern, dass ihr Privatrechtsschutz auch Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht enthält (siehe Tabelle „Rechtsschutz in allen Variationen...“, Besonderheiten Spalte „B“). Das wird wichtig, wenn etwa das Amt für Ausbildungsförderung kein Bafög fürs Studium zahlt und der Versicherte dagegen vorgeht.
Die meisten der Versicherer zahlen erst, wenn der Streit bereits vor dem Verwaltungsgericht gelandet ist. Die Auxilia übernimmt schon die Kosten, die im Lauf des Verwaltungsverfahrens entstehen, etwa die Kosten für den Anwalt, wenn dieser gegen die Behörde vorgeht.
Das zahlt die Versicherung nicht
Für manche Streitigkeiten bieten viele Versicherer gar keinen Rechtsschutz an.
- Ein wichtiges Beispiel sind Baustreitigkeiten. Dazu gehören etwa Kauf und Verkauf eines Grundstücks zu Bauzwecken, Planung, Bau oder genehmigungspflichtige Veränderung eines Gebäudes oder Gebäudeteils sowie die Baufinanzierung. Ausgeschlossen sind auch Rechtsstreitigkeiten, die damit in „angemessenem“ Zusammenhang stehen, wie etwa eine Schadenersatzklage gegen den Notar.
- Familien- und Erbrecht steht ebenfalls auf der schwarzen Liste der meisten Versicherer, jedenfalls dann, wenn es um mehr als eine reine Rechtsberatung geht. Eine Ausnahme ist die Arag. Bei ihr können Kunden zusätzlich zum Privatrechtsschutz auch Rechtsschutz in Ehesachen vor deutschen Familiengerichten und Rechtsschutz in Unterhaltssachen abschließen.
Manchmal müssen Kunden warten
Einen drohenden Rechtsstreit kann man übrigens nicht noch schnell durch den Abschluss einer Versicherung abdecken. Risiken, die bei Vertragsschluss bereits abzusehen waren, wollen die Versicherer nicht übernehmen. Deswegen haben sie Wartezeiten eingeführt.
Erst wenn eine bestimmte Zeit zwischen dem Vertragsschluss und dem Eintritt des Versicherungsfalls verstrichen ist, springt die Versicherung für die Kosten ein. Bei Arbeits-, Miet-, Vertrags-, Steuer-, Sozial- und bei Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen muss man meist drei Monate warten.
Besonderheiten gibt es etwa bei der Debeka. Dort muss der Kunde beim Arbeitsrechtsschutz sechs Monate warten. Das Gleiche gilt für die Örag.
Kommt es zum Streit mit der eigenen Versicherungsgesellschaft, kann sich der Kunde über sie bei dem Ombudsmann der Versicherungswirtschaft beschweren (Tel. 0 180 4/22 44 24, 24 Cent pro Anruf). Der kann außergerichtlich schlichten, aber nur, wenn der Versicherer sich dieser Schlichtungsstelle angeschlossen hat (siehe Tabelle „Rechtsschutz in allen Variationen...“, Besonderheiten Spalte „I“). Der ADAC gehört nicht dazu. Doch Tina Moroff hat bereits die Zusage, dass er für ihren Rechtsstreit zahlt.
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