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Rechtsschutz-Versicherung: Tipps

16.03.2004

Rechtsschutz-Versicherung
  • Bedarf. Stellen Sie zunächst fest, in welchem Umfang Sie Rechtsschutz benötigen. Am wichtigsten sind für Autofahrer der Verkehrsrechtsschutz und für Angestellte der Berufsrechtsschutz. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie auf Berufsrechtsschutz verzichten. Mitglieder im Mieterverein sind in Mietangelegenheiten fast immer über ihren Verein versichert. Einen detaillierten Überblick über die Leistungen der verschiedenen Rechtsschutzpolicen finden Sie in FINANZtest 4/2004 oder online komplett und interaktiv.
  • Preis. Den günstigsten Vertrag erhalten Sie wahrscheinlich bei der WGV. Sie hat fast durchweg die besten Rechtsschutzangebote. Als Selbstständiger bekommen Sie bei der Concordia den günstigsten Privatrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.
  • Besonderheiten. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Besonderheiten der verschiedenen Rechtsschutzangebote. So sollten Vielreisende auf eine hohe Versicherungssumme für Rechtsstreitigkeiten im Ausland achten und Anleger sollten einen Versicherer wählen, der Aktionärsklagen nicht ausdrücklich ausschließt. Für welche Angebote das gilt, können Sie in FINANZtest 4/2004 oder online komplett und interaktiv nachlesen.
  • Sondertarife. Unter Umständen können Sie von günstigen Sondertarifen profitieren. Solche Angebote gibt es für Singles, Senioren und Alleinerziehende. Detaillierte Informationen zu Tarifen für Beamte finden Sie in FINANZtest 4/2004 oder online komplett und interaktiv.
  • Wechsel. Haben Sie einen Einjahresvertrag, können Sie leicht zu einem anderen Anbieter wechseln. Meist ist die Kündigung innerhalb von drei Monaten möglich. Für Fünfjahresverträge gilt ebenfalls die Dreimonatsfrist. Nach Ablauf der fünf Jahre können Sie in der Regel jährlich kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag, kommen Sie stets innerhalb von nur einem Monat aus dem Vertrag.
  • Kündigung. Prüfen Sie nach jedem Versicherungsfall, den Ihre Gesellschaft übernommen hat, ob Sie nicht den Vertrag kündigen sollten. Denn wenn Sie eine bestimmte Zahl an Deckungszusagen erreicht haben, kann Ihr Versicherer außerordentlich kündigen. In den meisten Fällen sind das zwei Schadenfälle innerhalb von zwölf Monaten. Wenn Sie vorher selbst kündigen, müssen Sie sich im Antrag für eine neue Versicherung nicht als gekündigter Risikokunde outen und können leicht eine neue Versicherung abschließen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: