Rechtsschutz-Versicherung: Durch die weite Welt
Neuerdings gibt es weltweiten Rechtsschutz auch für Internetgeschäfte.
Der günstige Dollar bietet Schnäppchenchancen. Einer kauft etwa einen neuen Apple-Computer per Internet direkt in den USA. Doch was, wenn der Apple kaputt ist oder gar nicht ankommt und ein Rechtsstreit in den Staaten droht? Einige Versicherer bieten Rechtsschutz auch für weltweite private Internetgeschäfte (siehe Tabelle „Rechtsschutz in allen Variationen...“, Besonderheiten Spalte „H“).
Wer nicht nur virtuell, sondern real durch die Welt reist, genießt ohnehin im Ausland Rechtsschutz. Doch die Maximalsummen, die Versicherer für Streit im außereuropäischen Ausland – auch für Internetgeschäfte – zahlen, sind geringer.
Der Rechtsschutz gilt in der Regel außerdem nur, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als sechs Wochen dauert, und er ist auf Urlaubsaufenthalte beschränkt. Von Timesharing-Verträgen sollte man im Urlaub die Finger lassen. Streit über diese Verträge ist ausdrücklich nicht versichert.
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