Rechtsschutz-Versicherung: Friede, Freude, Eierkuchen
Ohne Rechtsschutzversicherung bleibt der Verlierer eines Rechtsstreits auf den Kosten sitzen. Doch die meisten Versicherer haben eben erst die Beiträge erhöht. Und unbequeme Altkunden werden oft einfach auf die Straße gesetzt.
Bea Mack* fragte erst einmal bei ihrem Rechtsschutzversicherer nach, bevor sie ihren Nachbarn verklagte. Als die Neue Rechtsschutz zusagte, die Kosten zu übernehmen, zog sie vor Gericht.
Sie hat Ärger mit einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft des Hauses, in dem ihre Eigentumswohnung liegt. Der Mann hat einfach den Gemeinschaftsgarten umgebaut und einen Grillplatz angelegt. Das will Bea Mack nicht dulden.
Ohne Rechtsschutz hätte sie mit ihrer Klage viel riskiert. Denn der Ausgang eines Prozesses lässt sich kaum vorhersagen und die Kosten sind zum Teil beträchtlich. Sollte Bea Mack den Prozess verlieren, kommt nun aber die Neue Rechtsschutz für die Gerichtskosten und die Gebühren für ihren Anwalt und den des Gegners auf.
Kunden können kombinieren
Die Versicherer übernehmen nicht nur die Kosten für Streit im Mietrecht wie bei Bea Mack. Sie haben auch Versicherungen für Privatrecht, Verkehrsrecht und Berufsrecht im Angebot. Der Kunde kann, muss aber nicht alle Bereiche kombinieren. Welche Rechtsbereiche dabei im Detail versichert sind, zeigt unsere Tabelle.
Für Autofahrer ist zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz besonders wichtig. Bei mehr als zwei Millionen polizeilich erfassten Verkehrsunfällen im Jahr 2003 in Deutschland dürfte das Streitpotenzial in diesem Bereich besonders hoch sein.
Für Arbeitnehmer ist der Berufsrechtsschutz interessant. Denn im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz muss jede Partei ihre Kosten selbst tragen – auch der Gewinner. Berufsrechtsschutz gibt es aber nicht einzeln, sondern meist im Paket mit anderen Leistungen.
Rechtsschutz ist teurer geworden
Das Komplettpaket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ist – wie schon in unserem Test im vergangenen Jahr – bei der WGV und der Badischen am günstigsten. Die Preise sind aber gestiegen.
Der Normaltarif kostet jetzt für ein Jahr und ohne Selbstbehalt bei der WGV 188 Euro (vorher 170 Euro) und bei der Badischen 198 Euro (vorher 188 Euro).
Wer den Mietrechtsschutz dazunimmt, zahlt bei der WGV zusätzlich 34 Euro im Jahr und bei der Badischen 41 Euro, bei beiden mit 150 Euro Selbstbehalt.
Wie die Spitzenreiter unseres Tests haben auch die anderen Anbieter – bis auf den Versicherer Medien – bis zum Stichtag 1. Januar 2005 ihre Preise erhöht. Die Erhöhungen sind aber recht unterschiedlich ausgefallen.
Die Badische und die Continentale haben zum Beispiel den Beitrag für das Paket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung um 5 Prozent erhöht. Bei der WGV ist es um knapp 11 Prozent teurer geworden. Die R + V hat im gleichen Segment gut 27 Prozent draufgeschlagen und die Örag verlangt sogar gut 40 Prozent mehr.
Von der starken Verteuerung ausgenommen ist lediglich die Einzelpolice für Verkehrsrechtsschutz.
Die Preiserhöhungen sind eine Reaktion auf die Veränderung der Rechtsanwaltsgebühren im Sommer 2004 durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Ein besseres Argument für die Versicherer gab es kaum. Denn wenn der Anwalt teurer wird, drohen ihnen höhere Kosten.
Nach einem halben Jahr mit den neuen Gebühren lässt sich noch nicht endgültig beziffern, wie stark die Ausgaben der Versicherer gestiegen sind und in welchem Maße Beitragserhöhungen gerechtfertigt sind.
Um eine Vorstellung von der Kostensteigerung zu geben, hat Finanztest in den drei klassischen Rechtsschutzbereichen Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Privatrecht jeweils einen typischen Standardfall konstruiert, wie er täglich in der Rechtspraxis vorkommt. Die Kosten dieser Fälle haben wir nach altem und nach neuem Gebührenrecht berechnet. Jeder Fall reichte von der Erstberatung bis zur ersten Instanz.
Drastisch waren die Mehrkosten nur beim Arbeitsrechtsfall – einer Kündigungsschutzklage. Dort kostet der Rechtsstreit jetzt 42,5 Prozent mehr als vor der Gebührenerhöhung. Der Verkehrsrechtsfall (ein Autounfall) wurde um 3,6 Prozent teurer und die Kosten des Privatrechtsfalls (Probleme beim Kauf eines Sofas) stiegen um 8,9 Prozent.
Da Arbeitsrechtsschutz meist nicht alleine zu haben ist, sondern in Kombination mit dem Privatrechtsschutz, haben wir die Steigerungen mit den Erhöhungen beim Komplettrechtsschutz verglichen. Dabei zeigt sich, dass sich Beitragserhöhungen von bis zu 40 Prozent nicht mit den höheren Ausgaben beim Berufsrechtsschutz erklären lassen. In den anderen Rechtsbereichen sind die Kosten schließlich nur sehr moderat gestiegen.
Die große Spanne der Erhöhungen und der Beiträge insgesamt macht außerdem deutlich, dass die Anbieter bei ihren Beiträgen noch Spielraum haben. Waren die Beitragserhöhungen also tatsächlich unumgänglich? Jedenfalls hat der Kunde dank der großen Preisunterschiede immer noch genügend Ausweichmöglichkeiten.
Auch bestehende Verträge teurer
Die Beiträge für Neuverträge können die Versicherer leicht erhöhen. Schwieriger ist es bei bestehenden Verträgen. Doch manche verlangen auch von ihren Altkunden höhere Beiträge als im Vorjahr.
Das haben uns einige Kunden bei einer kleinen Umfrage berichtet. Ihre Jahresbeiträge stiegen um maximal 7,5 Prozent. Bei anderen blieb der Beitrag stabil.
Die Rechtsschutzversicherer dürfen die Beiträge für bestehende Verträge aber nicht so einfach verändern, sondern erst nach dem Gutachten eines unabhängigen Treuhänders. Dieser prüft jährlich jeden Bereich der Rechtsschutzversicherung. Er ermittelt jeweils für das vergangene Kalenderjahr, wie sich die Zahl der versicherten Fälle entwickelt hat und wie viel Geld die Versicherer dafür ausgeben mussten.
Sind die Ausgaben für Rechtsschutzfälle gesunken, muss der Versicherer den Folgejahresbeitrag senken. Sind die Ausgaben gestiegen, darf er den Beitrag erhöhen.
Mit dem neuen Gebührenrecht dürften die Beitragserhöhungen für bestehende Verträge noch nichts zu tun haben. Denn der Treuhänder ermittelt immer zum 1. Juli, wie sich die Zahlen im vorangegangenen Kalenderjahr entwickelt haben. Im nächsten Jahr könnten sich dann aber die höheren Gebühren auswirken.
Zu riskante Kunden fliegen raus
Weil es nicht so einfach ist, Verträge zu ändern, wollen viele Versicherer Altkunden loswerden, die ihnen zu riskant, also zu teuer sind. Wer zu viel klagt, fliegt raus.
Die Arag will zum Beispiel bis Ende 2005 rund 80 000 „Prozesshanseln“ kündigen. Wer seine Versicherung insgesamt dreimal in Anspruch genommen hat, soll dran glauben.
Der Versicherer darf den Vertrag in der Regel schon „außerordentlich“ kündigen, wenn zweimal in zwölf Monaten ein Versicherungsfall eingetreten ist. Bei ADAC, Auxilia, Gerling, HDI und Örag geht das sogar nach dem ersten Versicherungsfall.
Auch Bea Mack hat Pech. Ihr Streit um den Grillplatz ist der zweite Fall innerhalb von zwölf Monaten. Daher hat ihr die Neue Rechtsschutz einen Brief geschickt. Der Vertrag verlaufe negativ, heißt es darin, und um eine Kündigung abzuwenden, müsse sie eine Selbstbeteiligung von 150 Euro akzeptieren.
Bea Mack wollte sich darauf nicht einlassen und hat schnell selbst gekündigt, um dem Versicherer zuvorzukommen. Denn im Aufnahmeantrag eines neuen Versicherers muss sie angeben, ob sie bei der alten Versicherung selbst gekündigt hat oder gekündigt wurde.
Kunden, denen gekündigt wurde, haben oft keine Chancen mehr auf einen Vertrag. Doch Bea Mack kann sich nun unbelastet nach einem neuen Versicherer umsehen.
Unterschiede im Detail
Sie muss zuerst überlegen, welche Bereiche sie versichert haben möchte. Verkehrsrechtsschutz braucht sie nicht. Sie interessiert sich für die Kombination aus Privat-, Miet- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige ohne Selbstbeteiligung.
Nach unserem aktuellen Test ist für diese Kombination die Concordia mit 126 Euro Jahresbeitrag am günstigsten. Allerdings kommen noch 54 Euro pro Jahr für den Mietrechtsschutz dazu.
Doch es kommt nicht nur auf den Beitrag an, da sich die Leistungen der Versicherer für ein und denselben Rechtsbereich im Detail stark unterscheiden. Was die Concordia an Leistungen über das Standardprogramm hinaus anbietet und was nicht, zeigt unsere Tabelle Rechtsschutzversicherungen in der Spalte „Besondere Leistungen“.
Zum Beispiel sind volljährige Kinder ohne Altersgrenze mitversichert, solange sie nicht voll berufstätig oder verheiratet sind. Andererseits schließt die Concordia etwa Anlegerklagen ausdrücklich aus.
Was die Versicherer nicht zahlen
Für manche Bereiche bieten viele Versicherer gar keinen Rechtsschutz an.
Baustreitigkeiten sind ausgeschlossen. Dabei kann es etwa um den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks zu Bauzwecken oder um eine Baufinanzierung gehen. Familien- und Erbrecht versichern die meisten Versicherer auch nicht. Bestenfalls eine erste Rechtsberatung wird übernommen.
Die Auxilia zahlt jetzt aber im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für eine Mediation. Das ist ein außergerichtliches Streitverfahren, bei dem die Streitenden mit einem Experten versuchen, ihre Probleme gemeinsam zu lösen. Die Auxilia zahlt für acht Stunden à 180 Euro.
Versicherer zahlt nicht sofort
Risiken, die bei Vertragsschluss abzusehen waren, übernehmen die Versicherer nicht. Sie zahlen nur für Fälle, die eine Weile nach Vertragsschluss eingetreten sind.
Bei Arbeits-, Miet-, Vertrags-, Steuer-, Sozial- und bei Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen gilt meist eine Wartezeit von drei Monaten. Bei der Debeka und der Örag muss der Kunde beim Arbeitsrechtsschutz sogar sechs Monate warten. Beim nahtlosen Übergang von einem Versicherer zum anderen entfällt die Wartezeit.
Das ist ein Vorteil bei Bea Macks anstehendem Versicherungswechsel.
*Name von der Redaktion geändert.
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