test.de klärt auf: Populäre Rechtsirrtümer
01.02.2010
Hartnäckige Rechtsirrtümer lassen manchen alt aussehen. Wer etwa denkt, die Ehefrau haftet pauschal für die Schulden ihres Partners, der irrt. test.de erklärt die tatsächliche Rechtslage anhand von Beispielen aus unterschiedlichen Bereichen.
Das Special nennt Rechtsirrtümer aus folgenden Bereichen:
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Kauf, Reklamation und Rechnungen
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