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test.de klärt auf: Populäre Rechtsirrtümer

test.de klärt auf Special

01.02.2010

Hartnäckige Rechtsirrtümer lassen manchen alt aussehen. Wer etwa denkt, die Ehefrau haftet pauschal für die Schulden ihres Partners, der irrt. test.de erklärt die tatsächliche Rechtslage anhand von Beispielen aus unterschiedlichen Bereichen.

test.de klärt auf

Das Special nennt Rechtsirrtümer aus folgenden Bereichen:

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Kauf, Reklamation und Rechnungen

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: