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Abgeltungsteuer: Fondsschließung

15.07.2008

Abgeltungsteuer

Vor 2009 gekaufte Anteile gelten als verkauft

Frage: Was passiert, wenn einer meiner Fonds geschlossen wird?

Finanztest-Antwort: Bei einer Fondsschließung gelten die ­alten, vor 2009 angeschafften Anteile als verkauft, und die Verkaufsgewinne sind steuerfrei, wenn seit dem Kauf ein Jahr vergangen ist. Kaufen Sie von dem Geld zum Beispiel Anteile an einem Ersatzfonds, den Ihnen die Fondsgesellschaft vorschlägt, sind die Verkaufsgewinne, die Sie später damit erzielen, steuerpflichtig.

Wird Ihr Fonds mit einem anderen ­zusammengelegt, sind Sie besser dran. Dann gelten für Ihre neuen Fondsanteile weiter die Steuerregeln, die für die alten Anteile gegolten haben.

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15.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben