Sie sind hier: Startseite > Tests > Steuern + Recht > Meldungen

test warnt: Zentral Inkasso

test 11/2011

test warnt Meldung

Ins Bockshorn jagen – das ist es, was die Deutsche Zentral Inkasso mit Internetsurfern macht. Zunächst noch harmlos: „Zahlen Sie sofort“, stand in einem Brief an test-Leser Reda El Shal. Angeblich hatte er bei www.my-downloads.de ein Abonnement abgeschlossen – eine typische Abofalle. 159,50 Euro, sonst drohten Klage und Verurteilung. Beigefügt war ein Urteil des Amtsgerichts Langen, das tatsächlich bei einer anderen Abofalle, Premium Content, von einem wirksamen Vertrag ausging. Doch dieses Urteil ist eine absolute Ausnahme und nicht nachvollziehbar. Es gibt Dutzende gegenteilige Urteile höherer Instanzen, besser begründet und juristisch präziser.

Reda El Shal folgte unserem Rat: Er zahlte nicht. Doch dann erhielt er den „Entwurf einer Klageschrift“. Alles fix und fertig, als werde jeden Moment Klage eingereicht. Aber auch das ist nur eine leere Drohung. In den Verbraucherzentralen melden sich täglich Betroffene, die ähnliche Post erhielten. Fakt ist: Wer unwissentlich in eine Abofalle tappt, braucht nicht zu zahlen. Denn laut Preisangabenverordnung muss es einen klaren, unübersehbaren Hinweis auf die Kosten geben.

Tipp: Wer sichergehen will, kann der Rechnung per Einschreiben widersprechen. Es reicht, das nur einmal zu tun. Musterbriefe finden Sie zum Beispiel unter www.vzhh.de.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (3)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

23.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: