Sie sind hier: Startseite > Tests > Steuern + Recht > Meldungen

test warnt: Pure Anmaßung

test 08/2010

test warnt Meldung

Es ist schon dreist genug, Internetnutzern Abofallen zu stellen. Ein Beispiel ist da www.my-downloads.de. Viele test-Leser, die hineingetappt sind, aber unseren Rat befolgt und trotz wiederholter Inkassodrohungen nicht gezahlt haben, erhalten nun auch freche Briefe: „Gerichtliches Mahnverfahren“ steht obendrüber. Es folgen vier Seiten mit teils falschen rechtlichen Ausführungen. So taugt das Speichern einer IP-Adresse keineswegs als Beweis für einen Vertragsabschluss.

Wir geben Entwarnung. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Es kann nur über ein Gericht in Gang gesetzt werden. Wer von dort Post bekommt, sollte reagieren. Aber der Abzockerbrief ist pure Anmaßung. Er soll Eindruck schinden, einschüchtern, die Opfer nervös machen, damit sie doch zahlen.

Tipp: Ruhig bleiben, nicht zahlen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen hat my-downloads.de keinerlei Zahlungsanspruch, denn es fehlt an einem wirksamen Vertragsabschluss. „Regelmäßig urteilen Gerichte gegen Anbieter von Downloadfallen“, erklärt Jurist Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer Angst hat vor einem Schufa-Eintrag, sollte per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Unter www.vz-bw.de/internet-abzocke gibt es eine Vorlage.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

04.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: