test warnt: Gewinnspieldienst
80 000 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zählte allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr. Das neue Gesetz wirkt offenbar gar nicht. Wie übel abgezockt wird, zeigt ein Fall, bei dem die Bundesnetzagentur eingriff: Die „telomax“ rief Verbraucher an, verbotenerweise mit unterdrückter Rufnummer, und versprach einen 100-Euro-Gutschein als Gewinn. Während des Telefonats, so behauptete telomax, schlossen die „Kunden“ angeblich einen Vertrag mit einem Gewinnspieldienst, zum Beispiel www.win-finder.com oder www.gluecksfinder.net. Kosten: 9,90 Euro – pro Woche! Das Geld wurde per Telekom-Rechnung abgebucht.
Das hat die Netzagentur nun verboten. Die Telekom darf nicht mehr das Inkasso für telomax betreiben. Und niemand muss solche Abbuchungen akzeptieren.
Tipp: Wer bei telomax schon gezahlt hat – dann tauchen auf der Telekom-Rechnung die Artikelnummern 61404 oder 83917 auf –, kann das Geld zurückfordern. Musterbriefe stehen unter www.vz-nrw.de. Auch wer bei einem anderen Telefonanbieter als bei der Telekom ist, sollte nicht zahlen und die Bundesnetzagentur informieren: Nördeltstraße 5, 59872 Meschede, Tel. 02 91/9 95 52 06, rufnummernmissbrauch@bnetza.de. Bei Werbeanrufen gibts sonst nur einen Rat: Sofort auflegen.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen