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ec-Karte: Der Schein trügt

ec-Karte Meldung

finanztest 11/2002

Beim Missbrauch von ec-Karten zahlte bislang meist der Kunde. Argumentation der Banken: Wenn mit Geheimnummer Geld abgehoben wird, kann das nur daran liegen, dass der Kunde Karte und Nummer nicht sorgfältig genug gegen fremden Zugriff geschützt hat. Vor Gericht bekamen sie damit meist Recht. Doch immer häufiger zweifeln die Richter. Auch die Bank kann dafür verantwortlich sein, dass die Karte samt Geheimnummer in die falschen Hände gelangt.

Finanztest informiert über den Stand der Rechtsprechung und gibt Tipps, um Ärger mit der ec-Karte zu vermeiden.

ec-Karte

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: