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| Gebäudeteil | Wird die Fläche angerechnet? |
|---|---|
| Keller und Waschküchen | Nein |
| Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung | Nein |
| Abstellräume innerhalb der Wohnung (zum Beispiel Hauswirtschaftsraum) | Ja |
| Garagen | Nein |
| Wohnräume, Küche, Bad und WC | Ja |
| Flur | Ja |
| Treppenhaus | Nein |
| Unbeheizter Wintergarten | Zu 50 Prozent |
| Beheizter Wintergarten | Ja |
| Balkon oder Terrasse | In der Regel zu 25 Prozent |
| Dachschrägen oder andere Raumteile mit Höhen unter 2 Metern, etwa unter Treppen:- Grundfläche unter 1 Meter Höhe- Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe | NeinZu 50 Prozent |
| Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen, die höher als 1,50 Meter sind und deren Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt | Nein |
| Türnischen | Nein |
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13.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben