Sie sind hier: Startseite > Tests + Themen > Steuern + Recht > Meldungen

Zurück zum Artikel

Was alles zur Wohnfläche gehört (nach Wohnflächenverordnung)

finanztest 04/2006

GebäudeteilWird die Fläche angerechnet?
Keller und WaschküchenNein
Abstellräume und Kellerersatzräume
außerhalb der Wohnung
Nein
Abstellräume innerhalb der Wohnung
(zum Beispiel Hauswirtschaftsraum)
Ja
GaragenNein
Wohnräume, Küche, Bad und WCJa
FlurJa
TreppenhausNein
Unbeheizter WintergartenZu 50 Prozent
Beheizter WintergartenJa
Balkon oder TerrasseIn der Regel zu 25 Prozent Fußnote
Dachschrägen oder andere Raumteile mit
Höhen unter 2 Metern, etwa unter Treppen:
- Grundfläche unter 1 Meter Höhe- Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe


NeinZu 50 Prozent
Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen,
die höher als 1,50 Meter sind und deren Grund­fläche
mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt
Nein
TürnischenNein
« zurück zum Online-Test
  • Fußnote 1 In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders guter Ausstattung oder ­Lage auch zu 50 Prozent; bei besonders schlechter Lage auch weniger als 25 Prozent.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Wohnfläche berechnen

13.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben