Weiterbildungskosten: Bundesfinanzhof fördert soziale Kompetenz
Kurse zur Entwicklung von Persönlichkeit und Kommunikationsfähigkeiten muss das Finanzamt jetzt anerkennen.
Urteil
Arbeitnehmer, die ihre soziale Kompetenz für den Job schulen, können die Kosten steuerlich geltend machen. Das haben die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden. Bislang haben Finanzämter und Finanzgerichte solche Schulungen als Privatvergnügen abgetan und die Kosten abgelehnt.
Anders der Bundesfinanzhof: Seminare, die der Entfaltung der Persönlichkeit dienen, können genauso wie eine fachliche Schulung die beruflichen Qualitäten verbessern. Dass die Seminare auch privat weiterhelfen, ist unerheblich, wenn der private Nutzen nur ein Nebeneffekt der beruflichen Fortbildung ist.
NLP-Kurse
Eine Redaktionsleiterin darf nun über 7 000 Euro als Werbungskosten abziehen. Sie hat in zwei Jahren an acht Kursen zum neurolinguistischen Programmieren (NLP) teilgenommen. In diesen Kursen lernte sie zum Beispiel Interviewtechniken, das freie Sprechen vor Gruppen und wie sie Gruppenprozesse koordinieren und leiten kann. Das war für ihre berufliche Entwicklung wertvoll und wichtig (Az. VI R 44/04).
Supervision
Auch ein Ehepaar kann höhere Werbungskosten abziehen. Die Apothekenleiterin und der Teamleiter haben mehrere Supervisions-Kurse besucht. Dort wurden Fragen und Themen, die sich aus dem beruflichen Alltag ergaben, besprochen, geklärt und mögliche alternative Lösungen erarbeitet (Az. VI R 35/05).
Tipp: Damit Sie beim Finanzamt Erfolg haben, weisen Sie mit dem Kursprogramm und Ihren Arbeitsaufgaben nach, dass die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug zu Ihrem Job stehen. Ein weiteres Indiz ist der Teilnehmerkreis. Alle Teilnehmer muss ein berufliches Interesse verbinden, zum Beispiel Führungskräfte die Schulung ihrer Führungsqualitäten. Sie müssen aber nicht derselben Berufsgruppe angehören.
