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Verbotene Telefonwerbung: Illegaler ­Kundenfang

finanztest 12/2006

Seit 2004 ist Telefonwerbung per Gesetz verboten. Trotzdem wenden auch seriöse Firmen wie Telekom, AWD oder die Allianz zur Kundenakquise weiter Telefonwerbung an. Sie alle setzen dabei auf den Überraschungseffekt, um sofort einen Vertrag mit dem Angerufenen abschließen zu können oder einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Ordnungsgelder für Verstöße sind lächerlich - im Verhältnis zu den Gewinnen, die Unternehmen mit der verbotenen Werbung erwirtschaften. So lernen die Mitarbeiter der Allianz gleich in Seminaren eine geeignete Anruftechnik, um möglichst viele Termine per Telefon zu ergattern.

Finanztest zeigt, wie die Allianz ihre Mitarbeiter für Telefonwerbung fit macht, sagt, was Verbraucher tun können, um Werbeanrufer am Telefon gleich wieder abzuwimmeln und wo sie die verbotene Werbung anzeigen können.

Verbotene Telefonwerbung

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: