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Urteil: „Größtes Arschloch der Welt“

finanztest 03/2007

Sagt ein Mitarbeiter im vertraulichen Gespräch mit einem Kollegen über den Chef, er sei das „größte Arschloch der Welt“, darf der Mitarbeiter nicht fristlos gekündigt werden (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 1 Sa 69/06).

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