Sie sind hier: Startseite > Tests > Steuern + Recht > Meldungen

Urteil: Beruf in Privatwohnung

finanztest 09/2009

Ein Mieter, der in seiner Wohnung auch ein Gewerbe ausüben will, muss den Vermieter um Erlaubnis fragen (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 165/08). Der Vermieter muss zustimmen, wenn die Wohnung durch die berufliche Nutzung nicht stärker beansprucht wird als beim privaten Wohnen. Einem Übersetzer, der zuhause arbeitet, kann er die Erlaubnis somit nicht verweigern. Etwas anderes gilt, wenn die berufliche Tätigkeit „nach außen hin in Erscheinung“ tritt. Will eine Mieterin etwa als Tagesmutter Kinder zuhause betreuen oder arbeitet sie als Maklerin und beschäftigt dort auch Mitarbeiter, darf der Vermieter diese Nutzung untersagen.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

08.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: