Unfall: Bei Schnee und Eis
Viele Auto- und Motorradfahrer sind in diesem Winter durch Schnee und Eisglätte auf dem Arbeitsweg und auf Geschäftsreisen verunglückt. Bekommen sie Unfallkosten nicht ersetzt, können sie diese über die Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Sie sollten die Belege für Reparatur-, Abschlepp-, Anwaltskosten und andere Belastungen aufheben.
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