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Unerwünschte Werbeanrufe: Tipps

03.08.2009

Unerwünschte Werbeanrufe
  • Anzeige. Wenn Sie sich die Mühe machen wollen, Anzeige zu erstatten: Notieren Sie die genaue Zeit des Anrufs und die Rufnummer, sofern Ihr Telefon eine solche anzeigt. Hören Sie zunächst zu und notieren vor allem, was der Anrufer genau von Ihnen will und für welche Produkte oder Dienstleistungen er wirbt und welche Adressen und Telefonnummern er nennt. Versuchen Sie anschließend den Anrufer in ein Gespräch zu verwickeln und so viel Informationen zur Firma und zur Person wie möglich zu sammeln. Füllen Sie das Formular der Bundesnetzagentur aus und informieren die Behörde so über den irregulären Werbeanruf.
  • Widerrufsrecht. Wenn Sie am Telefon etwas bestellt oder beantragt haben und sich vom Vertrag wieder lösen wollen: Warten Sie ab, ob und was Sie vom Anbieter hören. Sie haben das Recht, den Vertrag zwei oder vier Wochen lang zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings erst, wenn der Anbieter Sie über Ihr Widerrufsrecht korrekt und vollständig informiert hat. Wenn Sie irgendwelche Unterlagen, Waren oder Dienstleistungen bekommen, obwohl Sie nichts bestellt haben, brauchen sie eigentlich nichts zu unternehmen. Legen Sie alles, was sie erhalten, sicherheitshalber beiseite. Unverlangt zugesandte Ware müssen Sie nicht zurückschicken, aber zur Abholung bereit halten. Alternative: Weisen Sie per E-Mail, Fax oder Brief darauf hin, dass Sie keinen Vertrag abschlossen haben und widerrufen Sie gleichzeitig zur Sicherheit etwaige Verträge. Auf Forderungen und Mahnschreiben müssen Sie nicht reagieren. Erst wenn Post vom Gericht kommen sollte, ist eine Reaktion nötig. Sie sollten dann einen im Verbraucherrecht erfahrenen Rechtsanwalt um Rat bitten, wenn Sie sich selbst nicht sicher sind, was zu tun ist. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten. Möglicherweise liefert auch schon die Hotline der Versicherung die nötigen Hinweise.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: