Umzug: Raus aus langfristigen Verträgen
Wer umzieht, braucht den alten Telefon- oder Fitnessvertrag meist nicht mehr. Die Kündigung klappt aber nicht immer. Und auch die Gerichte entscheiden unterschiedlich.
Zum Vorteil der Kunden
Jeanette Schrag war kämpferisch. Als die Kundin des Kommunikationsunternehmens M-Net umzog, kündigte sie ihren zwei Jahre lang laufenden DSL- und Telefonanschluss. Am neuen Wohnort konnte die Firma die Dienste schließlich nicht erbringen. M-Net wollte das nicht hinnehmen, klagte – und unterlag vor dem Amtsgericht Ulm (siehe „Tabelle: Diese Urteile helfen). Finanztest berichtete darüber, siehe Der Fall. Die Entscheidung macht Mut und ist nicht das einzige kundenfreundliche Urteil. Auch andere Gerichte haben entschieden, dass umziehende Kunden aus ihren Telefon- oder Fitnessverträgen aussteigen dürfen. Es ist auch schwer einzusehen, dass sie für etwas zahlen sollen, was sie nicht nutzen können.
Zum Nachteil der Kunden
Manche Gerichte entscheiden aber für die Firmen. Das Landgericht München stellte sich im Streit um einen M-Net-Vertrag auf den Standpunkt, dass es Kunden freistehe, Anbieter mit kurzen Laufzeiten zu wählen. Nähmen sie dennoch einen mit langer Laufzeit, müssten sie weiter zahlen (Az. 12 O 19670/07). Das Amtsgericht München hatte gegenteilig entschieden (Az. 271 C 32921/06).
Risiko bleibt
Kunden ohne Rechtsschutzversicherung müssen einkalkulieren, dass sie vor Gericht verlieren können. Das kann sie – je nach Restdauer des Vertrags – einige Hundert Euro kosten.
Tipp. Ausführlich über die Kündigung von Fitnessverträgen hat Finanztest im August 2006 berichtet. Fitnessstudio: Raus aus dem Hantelvertrag
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