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Telefonwerbung: Ärger per Telefon

Telefonwerbung Meldung

finanztest 06/2007

Werbeanrufe nerven gewaltig. Oft genug kommt trotz klarer Absage eine Vertragsbestätigung und später eine Rechnung. Zulässig sind Werbeanrufe bei Privatleuten nur, wenn der Betroffene zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Doch das kümmert viele Unternehmen wenig. Die Tricks der Telefonverkäufer sind so lukrativ, dass ein paar Geldbußen kaum ins Gewicht fallen.

Finanztest erklärt, wie das so genannte „cold calling“ funktioniert, wie Sie sich vor unerwünschten Kosten und Verträgen schützen und wer Sie im Kampf gegen Werbeanrufe unterstützt.

Telefonwerbung

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: