Telefonwerbung: Ärger per Telefon
Werbeanrufe nerven gewaltig. Oft genug kommt trotz klarer Absage eine Vertragsbestätigung und später eine Rechnung. Zulässig sind Werbeanrufe bei Privatleuten nur, wenn der Betroffene zuvor ausdrücklich eingewilligt hat. Doch das kümmert viele Unternehmen wenig. Die Tricks der Telefonverkäufer sind so lukrativ, dass ein paar Geldbußen kaum ins Gewicht fallen.
Finanztest erklärt, wie das so genannte „cold calling“ funktioniert, wie Sie sich vor unerwünschten Kosten und Verträgen schützen und wer Sie im Kampf gegen Werbeanrufe unterstützt.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen