Straßenverkehr: Richtig radeln und rollen
Rodelschlitten, Rollstühle und rollende Inlineskates sind das Gleiche. Jedenfalls für den Bundesgerichtshof. Sie sind „besondere Fortbewegungsmittel“ und ihre Benutzer werden rechtlich anders behandelt als Fahrradfahrer. Wer etwas Besonderes ist, darf nur auf Fußwegen rollen. Radfahrer dürfen dagegen auf Straßen strampeln. Dieser Vorzug wird jedoch schnell zum Nachteil: Verstößt ein Radler gegen die Verkehrsregeln, muss er zum einen höhere Bußgelder zahlen als die rollenden Fußgänger und zum anderen mit strengeren Richterurteilen rechnen.
Finanztest nennt Urteile und Strafen.
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