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Straßenverkehr: Platz da!

Straßenverkehr Meldung

finanztest 08/2003

Nicht nur die Polizei darf Falschparker abschleppen lassen. Eigentümer zugeparkter Autos und Grundstücke dürfen unter Umständen auch selbst den Abschleppdienst ordern. Doch den müssen sie dann erst mal selbst zahlen. Grundsätzlich hat der Falschparker Ersatz zu leisten. Doch den muss der Auftraggeber zunächst ermitteln. Außerdem gilt: Wenn Taxifahren billiger ist als den Falschparker abschleppen zu lassen, ist nur der Fahrpreis drin.

Finanztest erklärt, wann Sie oder die Polizei Falschparker abschleppen lassen dürfen, welche Bußen drohen und wer den Abschleppdienst zu zahlen hat.

Straßenverkehr

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: