Steuererklärung 2010: Last-Minute-Tipps
Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Doch Stress muss deshalb niemand haben: Es gibt Spielräume. Wer trödelt, kann Belege nachliefern und sogar später noch seine Steuerformulare korrigieren. Steuerzahler können ihr zuständiges Finanzamt auch um Aufschub bitten.
Für 2010 viel Geld zurück
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Die gute Nachricht: Für die meisten zahlt sich die Abrechnung beim Finanzamt aus. Gerade Arbeitnehmer erhielten im Schnitt rund 800 Euro zurück. Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) für die Steuererklärung 2006 ermittelt. Jetzt sind die Aussichten noch besser. Immerhin bleiben 170 Euro mehr vom Einkommen steuerfrei, weil der steuerfreie Grundfreibetrag 2010 auf 8 004 Euro gestiegen ist.
Zur Steuererklärung verpflichtet
Die meisten müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai abgeben. Übernimmt die Steuererklärung ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2011. Noch länger dürfen sich Rentner und Geringverdiener Zeit lassen, die nur Einkünfte bis zum Grundfreibetrag von 8 004 Euro/16 008 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) erzielten. Sie können freiwillig bis Ende 2014 beim Finanzamt abrechnen. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die nur Lohn in den Steuerklassen I oder IV beziehen.
Tipp: Die Grafik (siehe links oben) zeigt ausführlich, wer bis zum 31. Mai abgeben muss.
Vier Stapel mit geldwerten Belegen
Schneller und einfacher geht es mit der Steuererklärung, wenn Steuerzahler ihre Belege für die Ausgaben bereits auf mehreren Stapeln sortiert haben:
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Werbungskosten. Auf den ersten Stapel kommen Ausgaben rund um den Job. Dazu gehören die Ausgaben für Arbeitsmittel, Weiterbildung, Dienstreisen, das Arbeitszimmer daheim, Miete und Heimfahrtkosten für den zweiten Haushalt am Arbeitsort sowie Gewerkschaftsbeiträge. Ohne Belege können Arbeitnehmer ihren Weg zur Arbeit abrechnen: je Entfernungskilometer von der Wohnung 30 Cent. Wer an 230 Tagen im letzten Jahr 14 Kilometer zur Arbeit fuhr, hat mit diesem Posten schon 966 Euro zusammen.
Tipp: Wenn Ihre Jobkosten im letzten Jahr höher als 920 Euro waren, lohnt die Abrechnung über die Anlage N der Steuererklärung. Denn Ihr Chef hat die 920 Euro bereits beim Lohnsteuerabzug 2010 berücksichtigt. - Sonderausgaben. Der zweite Stapel sind Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, Kirchen, Hochschulen und Parteien. Auch bis zu 13 805 Euro Unterhalt an den Ex und für ihn gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zählen dazu sowie bis zu 4 000 Euro Ausgaben für die erste Ausbildung.
- Außergewöhnliche Belastungen. Auf den dritten Stapel gehören Belege für Therapiekosten und Hilfen aufgrund von Krankheit oder Pflegebedarf. Diese Ausgaben muss das Finanzamt anerkennen, wenn sie ärztlich bescheinigt sind. Ein vorher ausgestelltes Attest ist nicht mehr zwingend notwendig. Das entschied jüngst der Bundesfinanzhof. Allerdings darf das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung je nach Familienstand und Einkünften abziehen. Das sind zum Beispiel bei einem Single mit 40 000 Euro Einkünften im Jahr 6 Prozent, also 2 400 Euro. Weiterhin senkt Unterhalt an nahe Angehörige die Steuerlast.
- Haushaltsnahe Dienste. Direkt die Steuer mindern Rechnungen von Handwerkern und anderen Helfern, die daheim Arbeiten erledigt haben. Die Kosten für Lohn, An- und Abfahrt, Maschinen, Umsatzsteuer zählen mit, nur Materialkosten nicht. Das Finanzamt berücksichtigt davon jeweils 20 Prozent: für Mini-Jobber maximal 510 Euro, für Dienstleistungen bis zu 4 000 Euro, für Handwerkerarbeiten höchstens 1 200 Euro im Jahr.
Basisversorgung zählt voll mit
Weitere wichtige Posten sind die Vorsorgekosten. Diese kommen in die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Dazu zählen in erster Linie Beiträge für die gesetzliche Rentenkasse, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge. Hier kann 2010 jeder 70 Prozent von maximal 20 000 Euro (Ehepaare 40 000 Euro) als Sonderausgaben absetzen, also maximal 14 000 Euro beziehungsweise 28 000 Euro (Ehepaare). Wichtig: Riester-Sparer müssen noch die Anlage AV ausfüllen, um zusätzlich zur Riester-Zulage den Riester-Sonderausgabenabzug zu erhalten. Der zweite große Vorsorgeposten sind Beiträge für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung. Davon muss das Finanzamt jetzt immer die Versicherungsbeiträge für die medizinische Grundversorgung berücksichtigen.
Besser mehr als zu wenig eintragen
Auch Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Krankenzusatz-, Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sind steuerlich anerkannt. Jedoch wirken sie sich nur aus, wenn sie zusammen mit den Ausgaben für die Basiskranken- und Pflegeversicherung höchstens 1 900 Euro betragen, bei Selbstständigen und Nichtberufstätigen ohne Anspruch auf Beihilfe höchstens 2 800 Euro. Aber niemand sollten dafür große Rechenkünste anstellen, sondern einfach alle seine gezahlten Beiträge angeben. Das Finanzamt prüft automatisch, was für Steuerzahler am günstigsten ist.
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