Schönheitsreparaturen: Mieter haben Pinselpause
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2004 bestimmte Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag für unwirksam erklärt. Seitdem sind viele Mieter verunsichert. Müssen sie beispielsweise innerhalb vorgegebener Fristen renovieren oder der Änderung einer unwirksamen Renovierungsklausel zustimmen? Kann der Vermieter einen Renovierungszuschlag auf die Miete verlangen, weil die Renovierungsklausel unwirksam ist?
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