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Scheidung: Störrische Mutter verliert Sorgerecht

finanztest 02/2010

Tragen geschiedene Eltern das Sorge­recht für ein Kind gemeinsam, dann müssen sie auch arrangieren, dass beide mit dem Kind Umgang haben können. Vereitelt einer den Kontakt des Kindes mit dem anderen, obwohl dazu kein Grund besteht, droht dem Quertreiber der Verlust des Sorgerechts.

Das Amtsgericht München hat in diesem Sinne einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen, der bislang bei ihr lebte. Sie hatte ständig den Kontakt des Jungen zum Vater verhindert, obwohl dieser ebenfalls sorgeberechtigt war (Az. 551 F 5932/09).

Das Gericht schaltete eine Beratungsstelle und eine Umgangspflegerin ein und versuchte, in einem Mediationsverfahren zu vermitteln. Doch die Mutter gab nicht nach. Als auch die Drohung mit einem Zwangsgeld nichts nützte und die Frau das Kind weiter abschottete, kam es zur Verhandlung. Das Ende der traurigen Geschichte: Der Sohn lebt jetzt beim Vater, der nun weitgehend allein die elterliche Sorge trägt.

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07.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: