Pflegekosten: Zuschuss für Pflege
Wer Angehörige pflegt, kann zumindest einen Teil seiner Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Fall 1: Steuerersparnis mit Pflegedienst
Ein Pflegedienst und Tochter Jana pflegen Marta Tusch (Pflegestufe I) zu je 50 Prozent. Die Tochter hat 2 000 Euro Pflegekosten vor allem wegen der Fahrten zur Mutter.
Kosten für Pflegedienst im Jahr: 8 000 Euro
+ Pflegekosten d. Tochter im Jahr: 2 000 Euro
– Leistungen aus Pflegevers.
(12 x 192 Euro + 12 x 102,50 Euro): 3 534 Euro
– Anzurechnende Einkünfte/Bezüge der Mutter: 10 800 Euro Rente im Jahr
– 102 Euro Werbungskostenpauschale
– 180 Euro Bezügepauschale
– 7 664 Euro Grundfreibetrag: 2 854 Euro
Außergewöhnliche Belastungen: 3 612 Euro
– Zumutbare Belastung: 6 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte der Tochter: 2 500 Euro
= Verbleibender Betrag: 1 112 Euro
Ergibt Steuerersparnis [1]: 389 Euro
+ Steuerermäßigung für Pflegedienst: 20 % von 2 000 Euro [2]
(= 4/5 von 2 500 Euro, da 8 000 Euro Pflegedienstkosten gleich 4/5 von 10 000 Euro Gesamtkosten ): 400 Euro
Steuerersparnis: 789 Euro
Von den 10 000 Euro Pflegekosten übernimmt 4 323 Euro der Staat (3 534 Euro Pflegegeld + 789 Euro Steuerersparnis).
Fall 2: Pflegedienst plus Haushaltshilfe
Ein Pflegedienst pflegt Gerda Hartmann zu Hause (Pflegestufe I). Zudem beschäftigt das Ehepaar Hartmann eine Haushaltshilfe als Minijobberin für 250 Euro im Monat.
1. Pflegedienst
Kosten im Jahr: 12 000 Euro
– Leistungen aus Pflegeversicherung
(12 x 384 Euro für Sachleistung): 4 608 Euro
Außergewöhnliche Belastungen: 7392 Euro
– Zumutbare Belastung: 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte Hartmanns: 2 500 Euro
= Verbleibender Betrag: 4 892 Euro
Ergibt Steuerersparnis [3]: 1 468 Euro
+ Steuerermäßigung: 20 % von 2 500 Euro [2]: 500 Euro
Steuerersparnis: 1 968 Euro
2. Haushaltshilfe
Pauschale für Haushaltshilfe: 624 Euro
Ergibt Steuerersparnis [3]: 187 Euro
+ Steuerermäßg.: 10 % von 2 376 Euro Restbetrag (12 x 250 Euro – 624 Euro): 238 Euro
Steuerersparnis: 425 Euro
Steuerersparnis gesamt: 2 393 Euro
Von den 15 000 Euro Gesamtausgaben trägt der Staat 7 001 Euro (4 608 Euro Pflegegeld + 2 393 Euro Steuerersparnis).
[1] 35 % Grenzsteuersatz.
[2] Zumutbare Belastung.
[3] 30 % Grenzsteuersatz.
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Tabelle: Eigenanteil
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