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Online-Nepp: Gericht: Kunde muss nicht zahlen

Online-Nepp Meldung

finanztest 04/2007

Die Frankfurter Firma VitaActive Ltd. darf für ihren Internettest zur Bestimmung der Lebenserwartung kein Geld verlangen.

Das hat das Amtsgericht München im Fall eines Kunden entschieden, der an dem fragwürdigen Test teilgenommen hatte und den Preis von 30 Euro nicht zahlen wollte.

Zu Recht, meinte die Amtsrichterin, nachdem sie sich die Internetseite angesehen hatte. Besuchern würde dort bewusst vorenthalten, dass der Test Geld koste (Az. 161 C 23695/06).

Finanztest hatte vor dem Angebot gewarnt: siehe Online-Nepp.

Tipp: Wer auf versteckte Preisangaben reingefallen ist und von Rechnungen und Inkassodrohungen überrascht wird, sollte sich nicht bange machen lassen und bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt Rat suchen. Die Anbieter unternehmen nach ersten Drohungen meist nichts gegen Kunden, die sich wehren. Einen Überblick über fragwürdige Internetangebote bietet die Seite www.verbraucherrechtliches.de.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: