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Nebenjobs: Für eine Hand voll Euro mehr

Nebenjobs Meldung

finanztest 11/2002

Chefs haben es gar nicht gerne, wenn ihr Mitarbeiter fremdgeht. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen steht: „Die Aufnahme einer Nebentätigkeit bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers“. Die Klausel ist zulässig und gilt. Aber: Der Chef muss zustimmen, solange der Nebenjob nicht seine berechtigten Interessen berührt. Selbst wenn im Arbeitsvertrag nichts über Nebenjobs steht, ist es meist sinnvoll, mit offenen Karten zu spielen.

Finanztest erklärt, welche Regeln bei Nebenjobs gelten und wie Sie mit Arbeitgeber und Finanzamt am besten klar kommen.

Nebenjobs

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: