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Navigationsgerät: Nachts aus dem Auto nehmen

Navigationsgerät Meldung

finanztest 07/2007

Besitzer eines mobilen Navigationsgeräts sollten es immer mitnehmen, wenn sie das Auto nachts im Freien abstellen – egal ob es am Straßenrand oder auf einem privaten Parkplatz steht.

Zwar sind mobile Navigationsgeräte über die Teilkaskoversicherung gegen Diebstahl versichert, wenn es besonders vereinbart ist. Diesen Schutz verlieren aber Autobesitzer, die ihr Gerät in der gut sichtbaren Halterung an der Windschutzscheibe vergessen. Denn das ist grob fahrlässiges Verhalten, urteilte das Landgericht Hannover (Az. 8 S 17/06).

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: