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Kurzurteil: Haustür

test 02/2006

Wer nur einfach statt doppelt abschließt, handelt nicht grob fahrlässig, sodass die Versicherung nach einem Einbruch zahlen muss (OLG Frankfurt, Az. 7 U 189/99).

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23.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: