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Kontogebühren: Kontogebühren: Nachforschung kostenlos

finanztest 09/2000

Eine Bank darf keine Gebühren dafür verlangen, dass sie für Kunden herausfindet, ob sie von ihnen zuvor unzulässige Kontogebühren kassiert hat. Das urteilte das Oberlandesgericht Schleswig (Az. 5 U 116/98). Den Richtern zufolge darf die Auskunft selbst dann nicht verweigert werden, wenn die Kunden zuvor immer alle Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge erhalten hatten.

Zum selben Ergebnis kam auch das Amtsgericht Siegen in einem ähnlichen Fall (Az. 12 C 480/99). Es machte aber deutlich, dass man die Bank nur dann zu den aufwendigen Recherchen zwingen kann, wenn zumindest Anzeichen dafür vorliegen, dass tatsächlich verbotene Gebühren abgebucht wurden.

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07.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: