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Kinderbetreuungskosten: Eltern müssen sich wehren

Kinderbetreuungskosten Meldung

finanztest 11/2008

Eltern können pro Kind bis zu 6 000 Euro im Jahr etwa für Kita, Tagesmutter oder den Babysitter in ihrer Steuererklärung abrechnen. Für jedes Kind im Haushalt unter 14 Jahren zählen jeweils zwei Drittel der Betreuungskosten (maximal 4 000 Euro) als Werbungskosten, Betriebs- oder Sonderausgaben. Trotzdem streicht das Finanzamt vielen Familien die Betreuungskosten, zum Beispiel wenn die Mutter zeitweilig arbeitslos war oder ein Partner keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, weil er noch studiert.

Finanztest sagt, wie Betroffene vorgehen sollten, wenn das Finanzamt die Betreuungskosten nicht anerkennt.

Kinderbetreuungskosten

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: