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Kaufen und Reklamieren: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Kaufen und Reklamieren Meldung

test 09/2006

Händler müssen von Gesetz wegen zwei Jahre Gewährleistung geben. In dieser Zeit stehen sie für die verkaufte Ware in der Pflicht. Hat die einen Mangel, muss der Händler reparieren, Ersatz liefern, den Preis mindern oder das Geld zurückzahlen. Viele Händler drücken sich aber davor. Sie lassen Kunden schon nach sechs Monaten abblitzen, verweisen auf den Hersteller oder nehmen sich für die Reparatur ewig Zeit. Wer seine Rechte kennt, kann als Kunde mehr erreichen.

test klärt auf.

Kaufen und Reklamieren

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: