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Rechte sichern: Vollmachten

test 10/2007

Vieles, was für Eheleute selbstverständlich ist, müssen unverheiratete Lebenspartner separat regeln:

Heiraten
  • Unterhaltszahlungen für Kinder und für den nicht oder nur geringfügig berufstätigen Partner nach einer eventuellen Trennung.
  • Sorge- und Besuchsrecht für gemeinsame Kinder. Dazu ist eine gemeinsame Erklärung von Vater und Mutter beim Jugendamt erforderlich.
  • Ausgleich des während der Beziehung geschaffenen Vermögens.
  • Eigentumsverhältnisse an den Gegenständen, die während der Beziehung angeschafft wurden.
  • Benutzung der bisher gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung.
  • Pflege und Betreuung, falls ein Partner erkrankt.
  • Befreiung der Ärzte von der Schweigepflicht, damit sie auch dem Lebenspartner Auskunft über die Behandlungsmethoden, Behandlungsrisiken und Genesungsaussichten des Patienten geben dürfen.
  • Wechselseitige Vollmachten für bestimmte oder alle Geschäfte.
  • Vorsorge für den Todesfall. In einem Testament Regelungen für die Verteilung des Erbes treffen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Ehe und Lebensgemeinschaft im Vergleich

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: