Rechte sichern: Vollmachten
Vieles, was für Eheleute selbstverständlich ist, müssen unverheiratete Lebenspartner separat regeln:
- Unterhaltszahlungen für Kinder und für den nicht oder nur geringfügig berufstätigen Partner nach einer eventuellen Trennung.
- Sorge- und Besuchsrecht für gemeinsame Kinder. Dazu ist eine gemeinsame Erklärung von Vater und Mutter beim Jugendamt erforderlich.
- Ausgleich des während der Beziehung geschaffenen Vermögens.
- Eigentumsverhältnisse an den Gegenständen, die während der Beziehung angeschafft wurden.
- Benutzung der bisher gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung.
- Pflege und Betreuung, falls ein Partner erkrankt.
- Befreiung der Ärzte von der Schweigepflicht, damit sie auch dem Lebenspartner Auskunft über die Behandlungsmethoden, Behandlungsrisiken und Genesungsaussichten des Patienten geben dürfen.
- Wechselseitige Vollmachten für bestimmte oder alle Geschäfte.
- Vorsorge für den Todesfall. In einem Testament Regelungen für die Verteilung des Erbes treffen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Ehe und Lebensgemeinschaft im Vergleich
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