Häusliches Arbeitszimmer: Bessere Aussichten
Wer zu Hause arbeitet, kann mehr Kosten steuerlich geltend machen, als die Finanzämter zuletzt anerkennen wollten. Grundsätzlich gilt: Wenn das eigene Arbeitszimmer Dreh- und Angelpunkt der Berufstätigkeit ist, bleibt für die Kosten verwendetes Einkommen in voller Höhe steuerfrei. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden: Das gilt auch für Außendienstmitarbeiter, die die Büroarbeit zu Hause erledigen. Bis zu 1 250 Euro pro Jahr an Aufwendungen fürs Arbeitszimmer akzeptiert das Finanzamt bei Steuerzahlern, die mehr als die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause arbeiten. Von dieser Regelung profitieren zum Beispiel Lehrer.
Finanztest erklärt, wann und wie die Kosten fürs Arbeitszimmer beim Finanzamt geltend zu machen sind.
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