Geldwerte Vorteile: Extras vom Chef
Geldwerte Vorteile können Arbeitnehmer oft leichter bei ihrem Arbeitgeber durchsetzen als eine Gehaltserhöhung. Beide sparen damit Steuern und Sozialabgaben.
Mehr Netto kassieren Arbeitnehmer am besten mit geldwerten Extras. Spendiert der Chef Zuschüsse für Fahrten zur Arbeit, zum Kindergarten, zur Altersvorsorge, zur Weiterbildung oder zum Mittagessen, bleibt davon unterm Strich mehr als von einer Gehaltserhöhung.
Zuschuss für den Weg zum Job
Ein Extra sollten alle demnächst ansprechen: einen Zuschuss für den Weg zur Arbeit. Denn ab dem Jahr 2007 können Arbeitnehmer ihren Weg zur Arbeit voraussichtlich erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent in der Steuererklärung geltend machen. Viele werden Einbußen haben.
Der Chef kann ihnen einen Zuschuss für den Arbeitsweg geben, egal ob sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto zur Arbeit kommen.
In zahlreichen Firmen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Fahrscheinkosten für den öffentlichen Nahverkehr. Bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten sind für den Zuschuss pauschal nur 15 Prozent Steuern fällig, wenn er extra zum Gehalt gezahlt wird. Der pauschal versteuerte Betrag ist für beide Seiten sozialversicherungsfrei.
Das ist ein großes Plus gegenüber einer Gehaltserhöhung. Zum Beispiel hat ein Arbeitnehmer mit 3 300 Euro Monatslohn von 40 Euro Gehaltserhöhung nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben weniger als die Hälfte: Von den 40 Euro gehen 14 Euro Lohnsteuer (Steuerklasse I) ab und 8,40 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Ihm bleiben nur rund 17 Euro Netto.
Beteiligt sich der Chef jedoch mit 40 Euro am Monatsticket, fallen weniger Steuern an und beide sparen Sozialabgaben.
Plus mit Fahrtkostenzuschuss
Fahrtzuschuss im Monat: 40,00 Euro
Darauf 15 % Pauschalsteuer inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag: 6,33 Euro
Darauf Sozialabgaben: 0 Euro
Bleiben: 33,67 Euro
Ohne Pauschalsteuer: 40,00 Euro
Der Chef lässt sich sicher auch überzeugen, die rund 76 Euro Pauschalsteuer im Jahr zu übernehmen. Denn das ist weniger als die 101 Euro (rund 21 Prozent von 12 × 40 Euro) Sozialabgaben, die ihn eine Gehaltserhöhung kosten würde. Dann kommt der Zuschuss in voller Höhe bei dem Arbeitnehmer an.
Er muss sich zwar in seiner Steuererklärung die spendierten Ticketkosten von 480 Euro im Jahr auf seine Werbungskosten für den Weg zur Arbeit anrechnen lassen. Doch das wirkt sich bei einem kurzen Arbeitsweg schon derzeit nicht aus, wenn die Werbungskosten insgesamt im Jahr nicht höher sind als die Pauschale von 920 Euro, die es ohne Kostennachweis gibt.
Der Arbeitgeber kommt noch besser weg, wenn er gleich selbst Jobtickets kauft und diese jeden Monat an seine Mitarbeiter verteilt. Beteiligt sich der Chef mit höchstens 44 Euro im Monat, bleibt der Zuschuss für das Monatsticket als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei.
Benzingutscheine für Autofahrer
Auch Autofahrern kann der Chef einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewähren oder Benzingutscheine verteilen. Pro Monat darf er Benzingutscheine für 44 Euro steuer- und sozialabgabefrei ausstellen. Wie beim Jobticket klappt das aber nur, wenn die 44 Euro Freigrenze pro Mitarbeiter nicht durch andere Sachbezüge wie zum Beispiel Essenbons ausgeschöpft ist.
Auf den Gutscheinen muss die Ware ohne Preisangabe genau bezeichnet sein – zum Beispiel 35 Liter Diesel. Die eingelösten Bons rechnet die Tankstelle mit dem Arbeitgeber ab. Günstig ist außerdem, dass die Gutscheine in der Steuererklärung beim Weg zur Arbeit nicht mitzählen.
Der Chef kann die Autokosten auch gleich mit einem Gehaltszuschlag bezuschussen. Darauf werden nur 15 Prozent Pauschalsteuer fällig, wenn der Zuschuss nicht höher ist als der Posten, den Autofahrer andernfalls als Werbungskosten in ihrer Jahresabrechnung ansetzen dürften: Pro Arbeitstag 30 Cent Entfernungskilometer zur Arbeit (ab 2007 wahrscheinlich erst ab dem 21. Kilometer).
Für Angestellte mit 70 Prozent Behinderung oder 50 Prozent mit Merkzeichen G oder aG im Behindertenausweis darf der Zuschuss höher sein: je gefahrenen Kilometer zur Arbeit 30 Cent oder so hoch wie die tatsächlichen Fahrtkosten.
Zuschüsse für Kindergarten
Einen speziellen Vorteil gibt es für Arbeitnehmer mit kleinen Kindern: Erstattet der Chef für ihre nicht schulpflichtigen Kinder die Ausgaben für den Kindergarten oder vergleichbare Einrichtungen, erhalten sie den Zuschuss brutto für netto.
Das gilt neben Betreuungs- auch für Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die Finanzbeamten haken selbst Ausgaben für Tages- oder Wochenmütter ab, wenn diese die Kinder ähnlich wie im Kindergarten betreuen und nicht allein zu Hause.
So bekommt eine allein stehende Mutter 2 232 Euro im Jahr (186 Euro im Monat) ganz ohne Abgaben für die Ganztagsbetreuung ihres Sohnes. Auch ihr Chef spart den sonst fälligen Arbeitgeberanteil für Sozialabgaben von rund 469 Euro.
Hätte stattdessen der Chef das bisherige Jahresgehalt der Mutter von 50 000 Euro um 2 232 Euro erhöht, müsste sie darauf rund 469 Euro Sozialabgaben und rund 899 Euro Steuern inklusive Solidaritätszuschlag zahlen. Die Mutter könnte zwar dann noch 2 100 Euro (ohne Verpflegungskosten) für die Kinderbetreuung in ihrer Steuererklärung abrechnen. Nach den neuen Regeln dürfte sie 2/3 von 2 100 Euro Kosten abziehen. Doch die 1 400 Euro Abzug brächten ihr nur 553 Euro Steuern zurück. Der Kitazuschuss von ihrem Chef bringt ihr insgesamt 815 Euro mehr.
Noch viel mehr Vorteile
Arbeitnehmer sollten auch Computer, Laptop, Fax, Telefon und Handy ins Spiel bringen. Am besten leiht der Chef ihnen ein Gerät. Dann ist die private Nutzung im Betrieb und zu Hause steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Geräte weiter dem Arbeitgeber gehören.
Verschenkt aber der Chef den PC, will das Finanzamt Steuern: Versteuert er den geldwerten Vorteil mit 25 Prozent pauschal, ist das Geschenk sozialabgabenfrei.
Attraktiv für alle Mitarbeiter ist ein Zuschuss zum Mittagessen. Der Chef kann für jeden bis zu 46,50 Euro im Monat (558 Euro im Jahr) steuer- und sozialversicherungsfrei servieren.
Arbeitnehmer könnten noch weitere Joker ausspielen (siehe Tabelle rechts). Selbst knausrige Chefs lassen sich von geldwerten Vorteilen überzeugen, weil auch sie damit Abgaben sparen.
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