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Gebrauchtwagenkauf: Die Tricks der Händler

Gebrauchtwagenkauf Meldung

finanztest 05/2004

Der Ruf von Gebrauchtwagenhändlern ist sprichwörtlich schlecht. Mancher Vertreter der Branche tut alles dafür, um dem schlechten Ruf gerecht zu werden. Eigentlich gilt schon seit zwei Jahren: Für Mängel, die ein Auto schon bei der Übergabe hat, haftet der Händler mindestens ein Jahr lang. Beim Auftreten von Mängeln während des ersten halben Jahr braucht der Käufer noch nicht einmal zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Doch mancher Händler versucht, sich mit Tricks an der Gewährleistung vorbei zu schummeln.

Finanztest sagt, welche Rechte Gebrauchtwagenkäufern zustehen und wie mancher Autohändler sie auszutricksen versucht.

Gebrauchtwagenkauf

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: