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Fitnessstudio: Raus aus dem Hantelvertrag

Fitnessstudio Meldung

finanztest 08/2006

Laufzeiten von einem Jahr und mehr sind bei Fitnessverträgen üblich. Doch was tun, wenn die Begeisterung fürs Training frühzeitig versiegt? Mit dem Argument „Keine Lust mehr“ kommt niemand aus dem Vertrag. Für einen vorzeitigen Ausstieg braucht es gute Gründe.

Finanztest sagt, in welchen Fällen Kunden ihren Fitnessvertrag vorzeitig kündigen können und worauf Neukunden bereits bei Vertragsschluss achten sollten.

Fitnessstudio

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: