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Steuern, Sozialabgaben, Kindergeld: Brutto wie Netto

test 07/2002

Damit sich der Ferienjob richtig lohnt, muss in Sachen Steuern, Sozialabgaben, Versicherung, Kindergeld alles klar und geregelt sein.

Ferienjobs

Steuern: Zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet das Finanzamt zurück, wenn der Schüler im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgibt. Die Formulare gibts beim Finanzamt. Der Schüler kann Fahrtkosten und andere Werbungskosten absetzen wie jeder andere Arbeitnehmer.

Bis zu 325 Euro Monatslohn bleiben steuerfrei, wenn eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt vorgelegt wird. Achtung: Wer noch andere positive Einkünfte hat, etwa Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrags, verliert diese Steuerbefreiung.

Pauschalsteuer: Wer nur gelegentlich nicht mehr als 18 Arbeitstage hintereinander arbeitet, kann auch ohne Lohnsteuerkarte mehr als 325 Euro verdienen. Der Arbeitgeber führt dann pauschal 25 Prozent Lohnsteuer ans Finanzamt ab, wenn der Schüler nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage beschäftigt wird und nicht mehr als 62 Euro pro Tag verdient. Liegt der Lohn unter 325 Euro monatlich, sind nur 20 Prozent Steuer fällig. Dennoch ist es in all diesen Fällen meist besser, eine Lohnsteuerkarte vorzulegen.

Schüler, die selbstständig arbeiten, müssen den Gewinn versteuern. Bleibt er im Jahr 2002 unter dem Grundfreibetrag von 7 235 Euro, geht das Finanzamt leer aus.

Kindergeld: Verdienen Kinder über 18 Jahre im Jahr 2002 mehr als 7 188 Euro, streicht die Familienkasse Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Auch die Kinderzulage für Eigenheimbesitzer gerät in Gefahr.

Krankenversicherung: Wer nur während der Ferien jobbt, zahlt grundsätzlich keine Sozialversicherung. Die Höhe des Verdienstes und die Dauer der Arbeitszeit spielen für die Krankenkasse keine Rolle. Schüler profitieren dabei von einer Regelung, die bei kurzfristigen Saisonbeschäftigungen sowie bei Aushilfsjobs greift. Das betrifft alle Tätigkeiten, die nicht länger als zwei Monate (50 Arbeitstage) im Jahr ausgeübt werden.

Laufende Jobs: Schüler, die neben dem Unterricht arbeiten (außerhalb der Ferien), zahlen keine Sozialabgaben, wenn sie wöchentlich weniger als 15 Stunden arbeiten und monatlich bis zu 325 Euro verdienen. Wer mehr verdient, kommt um Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht herum. Schüler von Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien brauchen aber keine Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Wie viel sie dabei verdienen, spielt keine Rolle.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: