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Arbeitsschutz, Versicherung: Checkliste für Jobber

test 07/2002

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten für Schüler sehr restriktiv.

Ferienjobs

Altersgrenzen: Schüler ab 13 Jahre dürfen leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen, zum Beispiel babysitten oder Zeitungen und Werbeprospekte austragen. Sie können nach der Schule bis 18 Uhr in Haushalt und Garten helfen, Nachhilfeunterricht geben, bei Feld- und Erntearbeiten mit anpacken. Erlaubt sind zwei Stunden Arbeit pro Tag an fünf Tagen in der Woche.

Wer mindestens 15 Jahre alt ist, gilt im Jugendarbeitsschutzgesetz als Jugendlicher. Dann sind vier Wochen Arbeit im Jahr möglich, bei 40 Arbeitsstunden pro Woche. Die Einsatzzeit muss zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. Sie darf maximal 8 Stunden pro Tag dauern, inklusive Pausen höchstens 10 Stunden. Für Sonn- und Feiertage gilt Arbeitsverbot, ausgenommen davon sind Krankenhäuser, Altersheime, Verkaufsstellen, Familienhaushalte, Gaststätten, Landwirtschaft.

In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre von 5 bis 21 Uhr arbeiten, in Gaststätten sogar bis 22 Uhr. Außerdem dürfen Schüler über 16 Jahre während der Ernte täglich auch 9 Stunden in der Landwirtschaft helfen.

Verbotene Tätigkeiten: Schüler dürfen keine Jobs mit starker Hitze, Kälte und Nässe ausüben. Ebenso sind gesundheitsschädigende Bedingungen wie Lärm, Strahlen, Erschütterungen zu vermeiden sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen. Auch Akkord- und Nachtarbeit sind tabu.

Versicherung: Firmen sind pflichtversichert und gehören einer der Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung an. Bei Arbeitsunfällen muss der Arbeitgeber auch für Ferienjobber den Schaden über seine gesetzliche Unfallversicherung regulieren.

Anders ist das bei Jugendlichen, die beim Nachbarn im Haushalt oder im Garten helfen: Sie sind in der Regel weder unfall- noch haftpflichtversichert. Allerdings greift im Schadensfall die Privathaftpflichtpolice der Eltern – wenn sie eine abgeschlossen haben.

Konto: Wer jobbt, sollte sein Geld auf ein eigenes Schülerkonto überweisen lassen. Fast alle Banken bieten kostenlose Jugendkonten an.

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18.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben