Elterngeld: Chance im Streit um die ersten 300 Euro
Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und sich in eine Verfassungsbeschwerde einklinken.
Eltern aus Franken sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil das Elterngeld voll den Steuersatz für ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht.
Die Kläger wollen erreichen, dass die ersten 300 Euro im Monat für das Finanzamt tabu sind. So viel erhalten auch Mütter und Väter, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben, als Mindestelterngeld. Der Sockelbetrag von 300 Euro sei deshalb eine Sozialleistung, argumentieren die Kläger.
Tipp: Wenn das Finanzamt bei Ihnen Elterngeld anrechnet, können Sie Einspruch einlegen und auf die Beschwerde 2 BvR 2604/09 beim Verfassungsgericht hinweisen. Dazu haben Sie nach der Bekanntgabe Ihres Steuerbescheids einen Monat lang Zeit. Sie sichern sich so die Chance auf Steuernachzahlungen, wenn die Entscheidung der Richter günstig ausfällt und rückwirkend gilt.
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