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Eigenheim übertragen: Beschenkte Kinder zahlen selten Steuern

finanztest 09/2006

Weil Kindern, die von den Eltern ein Eigenheim übertragen bekommen, große Steuerfreibeträge zustehen, zahlen sie nur für sehr wertvolle Immobilien Schenkungsteuern.

Eigenheim übertragen

Annegret Merten muss für das Haus ihrer Eltern keine Schenkungsteuer zahlen. Als Tochter steht ihr ein Freibetrag von 205 000 Euro zu. Sowohl die Mutter als auch der Vater dürfen ihr Vermögen in dieser Höhe steuerfrei schenken.

Da Annegret das Zweifamilienhaus von beiden bekommen hat, kann sie den doppelten Freibetrag in Anspruch nehmen. Eine Immobilie im Wert von 410 000 Euro bleibt für sie steuerfrei.

Haus und Grundstück haben einen Wert von 600 000 Euro. Das Finanzamt berücksichtigt aber nicht den Verkehrswert, sondern meist etwa 60 Prozent davon. In unserem Fall würden rund 360 000 Euro angesetzt – sie bleiben steuerfrei.

Die günstige Steuerregel wird zurzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Das Urteil soll Ende des Jahres fallen. Viele erwarten, dass die Finanzämter Immobilien bald höher bewerten.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Freibeträge bei Schenkungen

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: