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Ehevertrag: Der Notar muss beide Partner beraten

Ehevertrag Meldung

finanztest 04/2004

Ehevertrag

Verlobte und Verheiratete können die finanziellen Fragen für den Fall einer Trennung individuell regeln. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) der Vertragsfreiheit kürzlich Grenzen gesetzt (Az. XII ZR 265/02).

Ein Ehevertrag ist unwirksam, wenn er im Trennungsfall einen Partner offensichtlich und gravierend benachteiligt. So dürfen Paare Unterhaltszahlungen wegen Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit nicht ausschließen und auch vertragliche Eingriffe in den Versorgungsausgleich sind in der Regel nicht möglich.

Nachehelichen Unterhalt oder Zugewinnausgleich für den Partner können sie allerdings ausschließen.

Ratsam ist ein Ehevertrag besonders dann, wenn zumindest ein Ehepartner ein großes Vermögen oder ein Unternehmen besitzt. Ehepaare mit durchschnittlichem Besitz können sich den Ehevertrag hingegen meist sparen. Sie fahren gut mit einem der gesetzlich vorgegebenen Güterstände (siehe Tabelle).

Tipp: Gehen Sie nicht unbedingt zum Anwalt, wenn Sie einen Ehevertrag aufsetzen wollen. Das erhöht die Kosten. Lassen Sie sich vom Notar beraten. Der muss den Vertrag sowieso beurkunden. In seiner Beurkundungsgebühr ist die umfangreiche und neutrale Beratung für beide Ehepartner enthalten. Die Kosten für den Notar hängen vom gemeinsamen Vermögen inklusive Schulden ab. Sie machen zum Beispiel bei einem Vermögen von 40 000 Euro rund 238 Euro aus.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Tabelle: Verteilung des Vermögens nach Güterständen

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07.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: