Eheverträge: Einzelfall
Ob Eheverträge unwirksam sind, kann nur im Einzelfall geprüft werden, urteilte der Bundesgerichtshof. Nach welchen Kriterien, formulierte er aber nur vage: Die Lasten müssen so ungleich verteilt sein, „dass sie den ehelichen Verhältnissen in keiner Weise gerecht werden“. Kindesunterhalt und Versorgungsausgleich genießen dabei hohen Stellenwert (Az. XII ZR 265/02).
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