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Direktbanken: Kein Bemuttern beim Aktienkauf auf Pump

Direktbanken Meldung
Wer lässt sich nicht gerne mal bemuttern? Doch von Direktbanken dürfen Anleger keine besondere Fürsorge erwarten.

finanztest 02/2004

Direktbanken

Direktbanken müssen Kunden, die Aktien auf Kredit kaufen, nicht besonders über die Risiken aufklären. Auch müssen sie keine Orders verweigern, um die Anleger vor sich selbst zu schützen. Für den Bundesgerichtshof (BGH) wäre das eine unnötige Bevormundung (Az. XI ZR 21/03).

Ein 30-jähriger Werbetexter hatte Anfang 2000 in großem Stil beim Onlinebroker Consors (jetzt) Cortal Consors) Aktien vom Neuen Markt auf Kredit gekauft. Dabei überzog er sein Konto um rund 600 000 Euro. Als der Wert des Depots im Frühjahr 2000 stark gefallen war, verkaufte er seine Aktien. Allerdings mit Verlust. Am Schluss hatte er bei Cortal Consors rund 150 000 Euro Schulden.

Der erfolglose Spekulant warf der Bank vor, sie habe ihn nicht über die besonderen Risiken seiner Kreditspekulation aufgeklärt. Außerdem hätte sie die Kontoüberziehung nicht zulassen dürfen, weil sie weit über seiner Leistungsfähigkeit gelegen habe.

Den BGH-Richtern genügten jedoch die standardisierten Basisinformationen, die der Kunde von der Bank erhalten hatte und die einen deutlichen Hinweis auf die Risiken von Aktienkäufen auf Kredit enthalten. Schließlich habe der Onlinebroker ja deutlich gemacht, dass er keine individuelle Beratung bietet.

Eine besondere Pflicht zum Warnen oder Eingreifen bei Kontoüberziehung sahen die Richter auch nicht. Schließlich hatte der Anleger den Beleihungswert seines Depots, das zwischenzeitlich sehr hohe Kursgewinne aufwies, nicht wesentlich überschritten. Der Kredit war also zum Zeitpunkt der Überziehungen durch den Wert des Depots ausreichend gedeckt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Was ist eigentlich der Beleihungswert?

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: