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Datenschutz für Arbeitnehmer: Was der Chef darf

Datenschutz für Arbeitnehmer Meldung

finanztest 09/2009

Videoüberwachung von Lidl-Mitarbeitern oder die Überwachung von Mobiltelefonen bei Telekom-Angestellten - viele Arbeitnehmer sind verunsichert und fragen sich, was der Chef kontrollieren darf und was nicht. Ein Gesetz, dass die Grenzen von Kontrollen und Überwachung am Arbeitsplatz regelt, gibt es zwar nicht. Doch die pauschale Überwachung ohne Anlass und Verdachtsmoment ist gesetzeswidrig.

Finanztest sagt, welche Art von Kontrollen verboten sind, was Arbeitnehmer dagegen tun können und wann sie eine Überwachung akzeptieren müssen.

Datenschutz für Arbeitnehmer

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08.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: